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Frankreich veröffentlicht aktualisierte Karte der SPS-Grenzkontrollstellen für lebende Tiere und Lebensmittel

Sept. 15, 2026
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Frankreich veröffentlicht aktualisierte Karte der SPS-Grenzkontrollstellen für lebende Tiere und Lebensmittel
Am 14. September veröffentlichte das französische Landwirtschaftsministerium eine interaktive landesweite Karte, die alle offiziell ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Sanitary and Phytosanitary, SPS) zeigt, an denen lebende Tiere, tierische Produkte und risikoreiche Pflanzen kontrolliert werden. Obwohl die Karte in erster Linie für Spediteure gedacht ist, ist sie ebenso relevant für multinationale Unternehmen, die Labortiere, Ausstellungspferde oder Versorgungsketten für Großveranstaltungen transportieren. Die Karte fasst die jüngsten Änderungen zusammen, die durch den Brexit und die EU-Tiergesundheitsverordnung ausgelöst wurden, und hebt neue Kapazitäten an den Kontrollstellen in Cherbourg, Calais Eurotunnel und dem Flughafen Toulouse-Blagnac hervor. Zudem wird klargestellt, welche Häfen zusammengesetzte Produkte wie Fertigsandwiches abfertigen können. Die Überseegebiete sind nun vollständig in die Datenbank integriert – ein großer Vorteil für Spezialisten, die Haustiere nach Réunion oder Guadeloupe transportieren. Für globale Mobilitätsteams ist die wichtigste Botschaft, dass Personaltransfers, bei denen persönliche Haustiere oder Probenmaterialien mitgenommen werden, unbedingt eine vorherige Terminbuchung an der richtigen Kontrollstelle erfordern; spontane Umleitungen können dazu führen, dass Tiere in Quarantäne müssen oder Lebensmittelproben vernichtet werden. Die Website des Ministeriums verlinkt zudem direkt zu den Terminbuchungsportalen und listet Notfallkontakte außerhalb der regulären Öffnungszeiten – Informationen, die zuvor auf verschiedenen Präfekturseiten verstreut waren. Unternehmen wird empfohlen, den Link an ihre Lieferanten weiterzuleiten und interne Checklisten entsprechend zu aktualisieren. Die Nichtnutzung einer autorisierten Grenzkontrollstelle kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro und möglicher strafrechtlicher Haftung wegen Verstößen gegen den Tierschutz geahndet werden.
Quelle: Ministry of Agriculture (France)

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