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Das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem des Schengen-Raums startet: Was polnische Arbeitgeber und Reisende wissen müssen

Nov. 3, 2025
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Das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem des Schengen-Raums startet: Was polnische Arbeitgeber und Reisende wissen müssen
Polen ist am 2. November 2025 zusammen mit 28 weiteren Schengen-Mitgliedstaaten in das erste vollständige Wochenende des Live-Betriebs des lang erwarteten Ein- und Ausreisesystems (EES) der Europäischen Union gestartet. Die digitale Plattform, die am 12. Oktober stillschweigend eingeführt wurde, ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen durch die automatische Erfassung von Fingerabdrücken, Gesichtsaufnahmen und Reisedokumentdaten bei jeder Grenzüberquerung eines Nicht-EU-Bürgers an einer Außengrenze des Schengen-Raums. Während die Flughäfen Warschau Chopin und Krakau Balice bereits im Herbst mit Selbstbedienungskiosken ausgestattet wurden, verarbeiteten die Landgrenzen zu Ukraine und Belarus am Allerheiligen-Wochenende die erste größere Welle biometrischer Registrierungen.

Hintergrund: Das EES wurde durch die Verordnung (EU) 2017/2226 vorgeschrieben, doch der Start verzögerte sich mehrfach, da die Mitgliedstaaten ihre Hardware und Datenverbindungen aufrüsteten. Für Polen bedeutet die vollständige Aktivierung, dass die seit 1991 einseitig gewährte visafreie Einreise für bestimmte Nationalitäten technisch nicht mehr überwacht werden kann, wodurch das Land nun die standardmäßige 90/180-Tage-Schengenregel einhält. Geschäftsreisende aus den USA, Großbritannien und zahlreichen anderen visafreien Ländern müssen daher bei der ersten Einreise mehr Zeit einplanen, während die Grenzbeamten vier Fingerabdrücke und ein hochauflösendes Gesichtsbild erfassen.

Das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem des Schengen-Raums startet: Was polnische Arbeitgeber und Reisende wissen müssen


Auswirkungen für Arbeitgeber: Polnische Personalabteilungen, die häufige Kurzbesuche von Technikern oder Vertriebsmitarbeitern aus Nicht-EU-Ländern organisieren, sollten ihre Reisepläne umgehend überprüfen. Da das EES die Aufenthaltsdauer im gesamten Schengen-Raum berechnet, hat ein US-Ingenieur, der 60 Tage in Deutschland verbringt, innerhalb desselben 180-Tage-Zeitraums nur noch 30 Tage legalen Aufenthalt in Polen. Die Grenzpolizei hat klargestellt, dass unbeabsichtigte Überschreitungen automatisch im System gemeldet werden, was zu Bußgeldern oder Einreiseverboten führen kann.

Praktische Tipps: 1) Reisende sollten ihre Fingerabdrücke am ersten Flughafen mit Selbstbedienungskiosken erfassen und die Bestätigungsbelege aufbewahren. 2) Nutzen Sie den öffentlichen „Schengen-Rechner“ der EU, um die verbleibenden Tage zu verfolgen. 3) Wenn ein kumulativer Aufenthalt von mehr als 90 Tagen wahrscheinlich ist, sollte der Reisende auf ein polnisches Nationalvisum (Typ D) oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis umgestellt werden.

Ausblick: Das polnische Innenministerium kündigt an, dass die EES-Daten direkt in ein Pilotprojekt für ein Advance Passenger Information (API)-Analysezentrum in Łódź eingespeist werden, das risikoreiche Ankünfte in Echtzeit erkennen soll. Ab April 2026 werden manuelle Passstempel vollständig entfallen, und ab Ende 2026 wird die begleitende ETIAS-Reisegenehmigung für Kurzzeitbesucher eingeführt, die eine zusätzliche Compliance-Ebene schafft.
Quelle: LiveNOW from FOX

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