
Belgische Geschäftsreisende und Touristen erhielten am 11. November 2025 erfreuliche Nachrichten, als das chinesische Generalkonsulat bekannt gab, dass das einseitige 30-tägige visafreie Einreiseprogramm des Landes um ein weiteres Jahr verlängert wurde – gültig bis 24:00 Uhr (Pekinger Zeit) am 31. Dezember 2026. Die Entscheidung, die in einer offiziellen Mitteilung veröffentlicht wurde, hält Belgien auf der Liste von 46 Ländern, deren Inhaber eines regulären Reisepasses ohne Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen nach China einreisen dürfen – sei es für Geschäftsreisen, Tourismus, Familienbesuche, Transit oder kulturellen Austausch.
Die Verlängerung soll den „Menschen-zu-Menschen-Austausch weiter erleichtern“, da China nach fast sechs Jahren pandemiebedingter Einschränkungen die Zahl der Einreisen wieder steigern und die wirtschaftlichen Verbindungen beleben möchte. Für belgische Unternehmen mit Lieferketten oder Joint Ventures auf dem chinesischen Festland beseitigt diese Maßnahme eine der letzten administrativen Hürden – sie spart pro Reisendem durchschnittlich 140 Euro an Visagebühren und verkürzt die Bearbeitungszeit um zwei bis drei Wochen. Fluggesellschaften auf den Strecken Brüssel–Peking und Brüssel–Shanghai melden laut lokalen Reisebüros bereits einen Anstieg der Winterbuchungen.
Aus Compliance-Sicht sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterhin darauf hinweisen, dass die visafreie Einreise auf maximal 30 aufeinanderfolgende Tage pro Einreise begrenzt ist und keine bezahlte Tätigkeit auf chinesischem Gehaltskonto erlaubt. Reisende, die länger als 30 Tage in China bleiben möchten, müssen vor Ablauf der Frist eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen. Andernfalls drohen tägliche Bußgelder von 500 CNY sowie mögliche Ausreiseverbote. Steuerabteilungen müssen zudem die Aufenthaltsdauer genau überwachen: Laut dem Steuerabkommen zwischen Belgien und China kann ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten eine chinesische Einkommensteuerpflicht auslösen.
Immigrationsberater in Brüssel empfehlen, die Reiserichtlinien umgehend zu aktualisieren und mit Fluggesellschaften zusammenzuarbeiten, um die Überprüfung der Passnationalität bereits bei der Buchung zu automatisieren. Personalabteilungen sollten zudem klar kommunizieren, dass die visafreie Regelung nur für reguläre belgische Reisepässe gilt; Inhaber von Flüchtlingsreisedokumenten oder Diplomatenpässen müssen weiterhin im Voraus ein Visum beantragen. Schließlich sollten Versicherer prüfen, ob ihre Policen für visafreies Reisen gültig bleiben, da einige Firmenreisekrankenversicherungen den Versicherungsschutz an den Besitz eines Einreisevisums knüpfen.
Die Verlängerung soll den „Menschen-zu-Menschen-Austausch weiter erleichtern“, da China nach fast sechs Jahren pandemiebedingter Einschränkungen die Zahl der Einreisen wieder steigern und die wirtschaftlichen Verbindungen beleben möchte. Für belgische Unternehmen mit Lieferketten oder Joint Ventures auf dem chinesischen Festland beseitigt diese Maßnahme eine der letzten administrativen Hürden – sie spart pro Reisendem durchschnittlich 140 Euro an Visagebühren und verkürzt die Bearbeitungszeit um zwei bis drei Wochen. Fluggesellschaften auf den Strecken Brüssel–Peking und Brüssel–Shanghai melden laut lokalen Reisebüros bereits einen Anstieg der Winterbuchungen.
Aus Compliance-Sicht sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterhin darauf hinweisen, dass die visafreie Einreise auf maximal 30 aufeinanderfolgende Tage pro Einreise begrenzt ist und keine bezahlte Tätigkeit auf chinesischem Gehaltskonto erlaubt. Reisende, die länger als 30 Tage in China bleiben möchten, müssen vor Ablauf der Frist eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen. Andernfalls drohen tägliche Bußgelder von 500 CNY sowie mögliche Ausreiseverbote. Steuerabteilungen müssen zudem die Aufenthaltsdauer genau überwachen: Laut dem Steuerabkommen zwischen Belgien und China kann ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten eine chinesische Einkommensteuerpflicht auslösen.
Immigrationsberater in Brüssel empfehlen, die Reiserichtlinien umgehend zu aktualisieren und mit Fluggesellschaften zusammenzuarbeiten, um die Überprüfung der Passnationalität bereits bei der Buchung zu automatisieren. Personalabteilungen sollten zudem klar kommunizieren, dass die visafreie Regelung nur für reguläre belgische Reisepässe gilt; Inhaber von Flüchtlingsreisedokumenten oder Diplomatenpässen müssen weiterhin im Voraus ein Visum beantragen. Schließlich sollten Versicherer prüfen, ob ihre Policen für visafreies Reisen gültig bleiben, da einige Firmenreisekrankenversicherungen den Versicherungsschutz an den Besitz eines Einreisevisums knüpfen.