
Schweizer Forschungsinstitute und Hightech-Arbeitgeber erhielten am 11. November 2025 einen bedeutenden Schub, als Bern bestätigte, dass das am Vortag in der Schweizer Hauptstadt unterzeichnete EU-Programmabkommen (EUPA) nun vorläufig gilt. Das Abkommen stellt die Assoziierung der Schweiz mit Horizon Europe, Euratom und dem Digital Europe Programm rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 wieder her und ebnet den Weg für eine zukünftige Teilnahme an ITER, Erasmus+ und EU4Health.
Für Manager im Bereich globale Mobilität steht vor allem die Talentmobilität im Fokus. Schweizer Universitäten und Unternehmen können wieder EU-geförderte Projekte koordinieren und vor allem Forscher im Rahmen von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen oder European Research Council-Stipendien direkt einstellen, ohne den Umweg über Partnerinstitutionen in der EU. Die Arbeitserlaubnisverfahren für Wissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern bleiben national geregelt, doch die Förderfähigkeit bestimmt oft, wo Forscher ihre Einsätze annehmen; der direkte Zugang macht die Schweiz im Wettbewerb um MINT-Fachkräfte wieder attraktiver.
Das Abkommen öffnet zudem den Zugang zu mehreren hundert Millionen Schweizer Franken an EU-Beiträgen für in der Schweiz angesiedelte Projekte. Kantone wie Zürich, Basel-Stadt und Waadt – Zentren dichter Life-Sciences-Cluster – erwarten einen Anstieg kurzfristiger Gastaufenthalte, da Labore ihre Kooperationskonsortien ausbauen. Personalabteilungen sollten sich auf einen Anstieg wissenschaftlicher Besucher einstellen, die Schengen-Visumstermine benötigen, sowie auf die Einhaltung des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES), das am 17. November am Flughafen Zürich in Kraft tritt.
Politisch wird die Unterzeichnung als vertrauensbildende Maßnahme vor dem Inkrafttreten des umfassenderen institutionellen Pakets gesehen, das unter anderem die vorgeschlagene automatische C-Bewilligung für EU-Bürger umfasst. Der Bundesrat betonte, dass die Kosten der Assoziierung aus bestehenden F&E-Budgets gedeckt werden und dass Schweizer Projektkoordinatoren die ethischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene einhalten müssen. Unternehmen, die Mitarbeitende zu EU-Partnern entsenden, erhalten zudem wieder Zugang zu Mobilitätszuschüssen, die Reise-, Unterkunfts- und Familienunterstützungsleistungen abdecken.
Für Manager im Bereich globale Mobilität steht vor allem die Talentmobilität im Fokus. Schweizer Universitäten und Unternehmen können wieder EU-geförderte Projekte koordinieren und vor allem Forscher im Rahmen von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen oder European Research Council-Stipendien direkt einstellen, ohne den Umweg über Partnerinstitutionen in der EU. Die Arbeitserlaubnisverfahren für Wissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern bleiben national geregelt, doch die Förderfähigkeit bestimmt oft, wo Forscher ihre Einsätze annehmen; der direkte Zugang macht die Schweiz im Wettbewerb um MINT-Fachkräfte wieder attraktiver.
Das Abkommen öffnet zudem den Zugang zu mehreren hundert Millionen Schweizer Franken an EU-Beiträgen für in der Schweiz angesiedelte Projekte. Kantone wie Zürich, Basel-Stadt und Waadt – Zentren dichter Life-Sciences-Cluster – erwarten einen Anstieg kurzfristiger Gastaufenthalte, da Labore ihre Kooperationskonsortien ausbauen. Personalabteilungen sollten sich auf einen Anstieg wissenschaftlicher Besucher einstellen, die Schengen-Visumstermine benötigen, sowie auf die Einhaltung des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES), das am 17. November am Flughafen Zürich in Kraft tritt.
Politisch wird die Unterzeichnung als vertrauensbildende Maßnahme vor dem Inkrafttreten des umfassenderen institutionellen Pakets gesehen, das unter anderem die vorgeschlagene automatische C-Bewilligung für EU-Bürger umfasst. Der Bundesrat betonte, dass die Kosten der Assoziierung aus bestehenden F&E-Budgets gedeckt werden und dass Schweizer Projektkoordinatoren die ethischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene einhalten müssen. Unternehmen, die Mitarbeitende zu EU-Partnern entsenden, erhalten zudem wieder Zugang zu Mobilitätszuschüssen, die Reise-, Unterkunfts- und Familienunterstützungsleistungen abdecken.
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