
Die langjährige Bemühung der Schweiz, ihre Beziehung zur Europäischen Union zu stabilisieren, machte am 11. November 2025 einen entscheidenden Schritt, als Details eines neuen 1.800-seitigen institutionellen Abkommens in Bern durchgesickert sind. Besonders auffällig ist eine Klausel, die EU-Bürgern das Recht einräumt, nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Schweiz automatisch eine **Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)** zu erhalten – ohne die bisher geltenden Sprach- oder Integrationsprüfungen.
Würde die Maßnahme ratifiziert, könnte sie den rechtlichen Status von schätzungsweise **700.000 EU-Bürgern, die bereits die Fünf-Jahres-Grenze überschritten haben**, grundlegend verändern. Aus der heute erneuerbaren B-Bewilligung würde ein dauerhafter Status mit uneingeschränktem Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und Sozialleistungen. Wirtschaftsverbände begrüßten den Vorschlag und argumentieren, dass ein erleichterter langfristiger Aufenthaltsstatus Unternehmen helfen wird, Talente in einem Arbeitsmarkt mit akutem Fachkräftemangel zu halten – insbesondere in den Life-Sciences-Clustern rund um Basel und der schnell wachsenden Fintech-Szene in Zürich.
Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets, das der Schweiz weiterhin privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt sichern soll – im Gegenzug für eine engere Angleichung an EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen, Personenfreizügigkeit und Streitbeilegung. Kritiker, angeführt von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), warnen, dass eine bedingungslose Daueraufenthaltsbewilligung zu einem starken Anstieg der Zuwanderung führen und die Wohnungs-, Gesundheits- und Verkehrsinfrastruktur belasten könnte. Sie haben bereits ein Referendum angekündigt – ein stets präsentes Risiko in der Schweizer Politik.
Für Global Mobility Manager ist die potenzielle Änderung von großer Bedeutung. EU-Entsandte stehen derzeit nach fünf Jahren vor Unsicherheiten, da die Umwandlung von einer B- in eine C-Bewilligung im Ermessen der kantonalen Behörden liegt und von Integrationskriterien abhängt. Sollte der Entwurf angenommen werden, könnten HR-Teams langfristige Einsätze nahtlos planen und Familienzusammenführungen beschleunigen, während Mitarbeitende von größerer Mobilität zwischen Kantonen und Arbeitgebern profitieren würden. Unternehmen sollten jedoch mit einer Übergangsphase rechnen; der Bundesrat hat angekündigt, dass die neue Aufenthaltsregel frühestens 2027 in Kraft treten wird, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung in Bern und Brüssel – und sehr wahrscheinlich einer Volksabstimmung.
Praktisch sollten Arbeitgeber damit beginnen, ihre EU-Belegschaft zu überprüfen, um Personen zu identifizieren, die 2026-27 die Fünf-Jahres-Marke überschreiten, und entsprechende Budgets für mögliche Statusänderungen einzuplanen. Zudem gilt es, die begleitende Gesetzgebung zur Sozialversicherungskoordination im Auge zu behalten, da der dauerhafte Aufenthalt neue Renten- oder Krankenversicherungsverpflichtungen auslösen könnte. Schließlich sollten Mobility-Teams frühzeitig den Kontakt zu kantonalen Behörden suchen, von denen viele zusätzliche Ressourcen benötigen werden, um den Ansturm auf automatische C-Bewilligungen nach Inkrafttreten der Reform zu bewältigen.
Würde die Maßnahme ratifiziert, könnte sie den rechtlichen Status von schätzungsweise **700.000 EU-Bürgern, die bereits die Fünf-Jahres-Grenze überschritten haben**, grundlegend verändern. Aus der heute erneuerbaren B-Bewilligung würde ein dauerhafter Status mit uneingeschränktem Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und Sozialleistungen. Wirtschaftsverbände begrüßten den Vorschlag und argumentieren, dass ein erleichterter langfristiger Aufenthaltsstatus Unternehmen helfen wird, Talente in einem Arbeitsmarkt mit akutem Fachkräftemangel zu halten – insbesondere in den Life-Sciences-Clustern rund um Basel und der schnell wachsenden Fintech-Szene in Zürich.
Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets, das der Schweiz weiterhin privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt sichern soll – im Gegenzug für eine engere Angleichung an EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen, Personenfreizügigkeit und Streitbeilegung. Kritiker, angeführt von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), warnen, dass eine bedingungslose Daueraufenthaltsbewilligung zu einem starken Anstieg der Zuwanderung führen und die Wohnungs-, Gesundheits- und Verkehrsinfrastruktur belasten könnte. Sie haben bereits ein Referendum angekündigt – ein stets präsentes Risiko in der Schweizer Politik.
Für Global Mobility Manager ist die potenzielle Änderung von großer Bedeutung. EU-Entsandte stehen derzeit nach fünf Jahren vor Unsicherheiten, da die Umwandlung von einer B- in eine C-Bewilligung im Ermessen der kantonalen Behörden liegt und von Integrationskriterien abhängt. Sollte der Entwurf angenommen werden, könnten HR-Teams langfristige Einsätze nahtlos planen und Familienzusammenführungen beschleunigen, während Mitarbeitende von größerer Mobilität zwischen Kantonen und Arbeitgebern profitieren würden. Unternehmen sollten jedoch mit einer Übergangsphase rechnen; der Bundesrat hat angekündigt, dass die neue Aufenthaltsregel frühestens 2027 in Kraft treten wird, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung in Bern und Brüssel – und sehr wahrscheinlich einer Volksabstimmung.
Praktisch sollten Arbeitgeber damit beginnen, ihre EU-Belegschaft zu überprüfen, um Personen zu identifizieren, die 2026-27 die Fünf-Jahres-Marke überschreiten, und entsprechende Budgets für mögliche Statusänderungen einzuplanen. Zudem gilt es, die begleitende Gesetzgebung zur Sozialversicherungskoordination im Auge zu behalten, da der dauerhafte Aufenthalt neue Renten- oder Krankenversicherungsverpflichtungen auslösen könnte. Schließlich sollten Mobility-Teams frühzeitig den Kontakt zu kantonalen Behörden suchen, von denen viele zusätzliche Ressourcen benötigen werden, um den Ansturm auf automatische C-Bewilligungen nach Inkrafttreten der Reform zu bewältigen.
Quelle: World Radio Switzerland
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