
In einem weiteren „America First“-Schritt im Bereich Einnahmen unterzeichnete Präsident Trump am 28. November 2025 eine Exekutivanordnung, die eine Zusatzgebühr von 100 US-Dollar pro Person für ausländische Touristen vorsieht, die 11 bedeutende US-Nationalparks besuchen, darunter den Grand Canyon, Yellowstone, Yosemite und Zion. Die Gebühr, die zusätzlich zu den bestehenden Eintrittspreisen erhoben wird, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Nichtansässige müssen außerdem 250 US-Dollar für den Jahrespass „America the Beautiful“ zahlen – mehr als das Dreifache des Inlandspreises – und verlieren den Anspruch auf sechs gebührenfreie Tage pro Jahr.
Laut dem Innenministerium sollen durch die Zusatzgebühr jährlich rund 240 Millionen US-Dollar in die Instandhaltung der Wanderwege und die Bekämpfung von Waldbränden fließen. Innenministerin Catherine Coleman argumentierte, dass US-Steuerzahler derzeit 80 % der Parkpflege finanzieren, während internationale Besucher etwa ein Viertel der jährlichen Besucherzahlen ausmachen. Tourismusökonomen warnen jedoch, dass die höheren Kosten Fernreisende, insbesondere Gruppenreisen aus Europa und Asien, abschrecken und die Wirtschaft in den Torstädten, die auf internationale Ausgaben angewiesen sind, schwächen könnten.
Firmenreisemanager sollten mit höheren Tagespauschalen für Incentive-Reisen oder Vorstandssitzungen in Parklodges rechnen. Die Zusatzgebühr reiht sich ein in eine Reihe von Preiserhöhungen, die ausländische Reisende betreffen, darunter die Erhöhung der ESTA-Gebühr auf 40 US-Dollar und neue I-94-Gebühren an Landgrenzen, die im September eingeführt wurden.
Die Exekutivanordnung verpflichtet den National Park Service, neue Ticketautomaten einzusetzen, die die Nationalität per Reisepass oder NFC-Scan des Mobiltelefons überprüfen. Fluggesellschaften, die Reisegruppen transportieren, haften für nicht bezahlte Zusatzgebühren – ein Modell, das an die Sanktionen im Einwanderungsbereich erinnert. Reiseverbände wie U.S. Travel haben Ausnahmen für ausländische Studierende und wissenschaftliche Forscher gefordert; das Innenministerium erklärt lediglich, dass „Härtefallbefreiungen“ individuell geprüft werden.
Die Regelung betrifft keine im Ausland lebenden US-Bürger, die weiterhin den niedrigeren Inlandspreis zahlen können, sofern sie einen US-Reisepass vorlegen. Doppelstaatsbürger, die mit einem ausländischen Pass einreisen, gelten jedoch als Nichtansässige.
Laut dem Innenministerium sollen durch die Zusatzgebühr jährlich rund 240 Millionen US-Dollar in die Instandhaltung der Wanderwege und die Bekämpfung von Waldbränden fließen. Innenministerin Catherine Coleman argumentierte, dass US-Steuerzahler derzeit 80 % der Parkpflege finanzieren, während internationale Besucher etwa ein Viertel der jährlichen Besucherzahlen ausmachen. Tourismusökonomen warnen jedoch, dass die höheren Kosten Fernreisende, insbesondere Gruppenreisen aus Europa und Asien, abschrecken und die Wirtschaft in den Torstädten, die auf internationale Ausgaben angewiesen sind, schwächen könnten.
Firmenreisemanager sollten mit höheren Tagespauschalen für Incentive-Reisen oder Vorstandssitzungen in Parklodges rechnen. Die Zusatzgebühr reiht sich ein in eine Reihe von Preiserhöhungen, die ausländische Reisende betreffen, darunter die Erhöhung der ESTA-Gebühr auf 40 US-Dollar und neue I-94-Gebühren an Landgrenzen, die im September eingeführt wurden.
Die Exekutivanordnung verpflichtet den National Park Service, neue Ticketautomaten einzusetzen, die die Nationalität per Reisepass oder NFC-Scan des Mobiltelefons überprüfen. Fluggesellschaften, die Reisegruppen transportieren, haften für nicht bezahlte Zusatzgebühren – ein Modell, das an die Sanktionen im Einwanderungsbereich erinnert. Reiseverbände wie U.S. Travel haben Ausnahmen für ausländische Studierende und wissenschaftliche Forscher gefordert; das Innenministerium erklärt lediglich, dass „Härtefallbefreiungen“ individuell geprüft werden.
Die Regelung betrifft keine im Ausland lebenden US-Bürger, die weiterhin den niedrigeren Inlandspreis zahlen können, sofern sie einen US-Reisepass vorlegen. Doppelstaatsbürger, die mit einem ausländischen Pass einreisen, gelten jedoch als Nichtansässige.
Quelle: News.com.au