
Nur wenige Stunden nach der Ankündigung eines Einwanderungsstopps hat die Trump-Administration ihre Sicherheitsagenda verschärft und USCIS sowie ICE angewiesen, eine Aktenprüfung aller rechtmäßigen Daueraufenthaltsberechtigten aus 19 „Ländern von Interesse“ durchzuführen. Laut anonymen Quellen entspricht die Liste den Staaten, für die ab Juni 2025 ein Einreiseverbot gilt, darunter Afghanistan, Iran, Somalia, Haiti, Venezuela und weitere.
Nach der Anordnung kann jeder Green-Card-Inhaber, der während des Einwanderungsverfahrens „unvollständige oder irreführende Angaben“ gemacht hat, zu Abschiebungsverfahren weitergeleitet werden. Das Justizministerium wurde gebeten, Abschiebefälle mit Bezug zu öffentlichen Sicherheits- oder nationalen Sicherheitsaspekten zu beschleunigen. Bürgerrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass das Einwanderungsgesetz (INA) die Rücknahme des Daueraufenthalts auf die ersten fünf Jahre nach Erteilung beschränkt, die neue Direktive jedoch argumentiert, dass Betrug jederzeit verfolgt werden kann.
Für internationale Arbeitgeber ist die unmittelbarste Auswirkung psychologischer Natur: Viele langjährige Mitarbeiter, die seit Jahren in den USA leben, könnten plötzlich Angst vor Reisen oder selbst vor routinemäßigen Green-Card-Erneuerungen haben. Mobility-Teams müssen eng mit Rechtsberatern zusammenarbeiten, betroffene Mitarbeiter dazu anhalten, sorgfältige Reise- und Steuerunterlagen zu führen und vor Einreichung von Einbürgerungsanträgen juristischen Rat einzuholen.
Die neue Richtlinie könnte auch die Kapazitäten der Behörden belasten. USCIS verzeichnet schätzungsweise 9 Millionen aktive Daueraufenthaltsberechtigte aus den betroffenen Ländern; eine erneute Überprüfung auch nur eines Bruchteils erfordert erheblichen Personalaufwand und könnte die Bearbeitung neuer Anträge insgesamt verzögern.
Rechtsexperten erwarten verfassungsrechtliche Anfechtungen mit Verweis auf Gleichbehandlungs- und Verfahrensgrundsätze. Bis Gerichte entscheiden, sollten Unternehmen jedoch mit längeren Prüfzeiten und möglichen Nachforderungen (Requests for Evidence, RFEs) bei bestehenden Green-Card-Erneuerungen rechnen.
Nach der Anordnung kann jeder Green-Card-Inhaber, der während des Einwanderungsverfahrens „unvollständige oder irreführende Angaben“ gemacht hat, zu Abschiebungsverfahren weitergeleitet werden. Das Justizministerium wurde gebeten, Abschiebefälle mit Bezug zu öffentlichen Sicherheits- oder nationalen Sicherheitsaspekten zu beschleunigen. Bürgerrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass das Einwanderungsgesetz (INA) die Rücknahme des Daueraufenthalts auf die ersten fünf Jahre nach Erteilung beschränkt, die neue Direktive jedoch argumentiert, dass Betrug jederzeit verfolgt werden kann.
Für internationale Arbeitgeber ist die unmittelbarste Auswirkung psychologischer Natur: Viele langjährige Mitarbeiter, die seit Jahren in den USA leben, könnten plötzlich Angst vor Reisen oder selbst vor routinemäßigen Green-Card-Erneuerungen haben. Mobility-Teams müssen eng mit Rechtsberatern zusammenarbeiten, betroffene Mitarbeiter dazu anhalten, sorgfältige Reise- und Steuerunterlagen zu führen und vor Einreichung von Einbürgerungsanträgen juristischen Rat einzuholen.
Die neue Richtlinie könnte auch die Kapazitäten der Behörden belasten. USCIS verzeichnet schätzungsweise 9 Millionen aktive Daueraufenthaltsberechtigte aus den betroffenen Ländern; eine erneute Überprüfung auch nur eines Bruchteils erfordert erheblichen Personalaufwand und könnte die Bearbeitung neuer Anträge insgesamt verzögern.
Rechtsexperten erwarten verfassungsrechtliche Anfechtungen mit Verweis auf Gleichbehandlungs- und Verfahrensgrundsätze. Bis Gerichte entscheiden, sollten Unternehmen jedoch mit längeren Prüfzeiten und möglichen Nachforderungen (Requests for Evidence, RFEs) bei bestehenden Green-Card-Erneuerungen rechnen.
Quelle: New York Post