
Ausländer, die ein Jahr oder länger in Österreich verbringen möchten, ohne einer lokalen Beschäftigung nachzugehen – etwa Rentner, begleitende Eltern von Entsandten, Künstler und finanziell unabhängige digitale Nomaden – haben nun nur noch einen sehr engen Zeitrahmen, um sich einen Platz in der Einwanderungsquote für das nächste Jahr zu sichern.
Am 26. November veröffentlichte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) stillschweigend eine Mitteilung, dass nur Antragsteller, die Anfang dieses Monats einen Voranmeldungs-Code erhalten haben, sich zwischen dem 1. und 8. Dezember 2025 im Konsularkalender einloggen dürfen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Termin erforderlich, und Buchungen unter falscher Kategorie (z. B. Studenten- oder Arbeitserlaubnisse) werden automatisch storniert. Nicht genutzte Termine werden nach dem 15. Dezember der Allgemeinheit freigegeben – die verfügbaren Interviewtermine liegen dann jedoch weit im Jahr 2026, was einen Umzug zur Jahresmitte praktisch unmöglich macht.
Die Nachfrage nach der „Aufenthaltsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit“ übersteigt das Angebot bei Weitem: Die gesamte Quote für 2025 von 5.470 Plätzen war innerhalb weniger Stunden vergeben. Die Bewilligung erlaubt keine Erwerbstätigkeit, daher müssen Antragsteller ein Einkommen von mindestens dem Doppelten der österreichischen Sozialhilfegrenze (derzeit 2.178 € monatlich für Alleinstehende) oder Bankguthaben von etwa 30.000 € nachweisen, sowie einen Nachweis über Krankenversicherung und geeigneten Wohnraum erbringen.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ist diese Nachricht besonders relevant, wenn nicht erwerbstätige Ehepartner, unterhaltsberechtigte Eltern oder volljährige Kinder hochqualifizierter Entsandter begleiten. Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass betroffene Familienmitglieder ihren Reservierungscode bereithalten und die Schreibweise im Reisepass exakt mit dem Code übereinstimmt; ein einziger Tippfehler verhindert den Zugang zum Kalender. Da die Termine nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden, könnten Reiseverantwortliche eine frühe „Buchungsparty“ organisieren, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Wer jetzt keinen Termin ergattert, muss entweder ein ganzes Jahr warten oder unter einem anderen – und restriktiveren – Status einreisen, wie dem Besuchervisum, das keine lokale Anmeldung erlaubt und somit Schulbesuch, Krankenversicherung und Mietverträge erschwert.
Am 26. November veröffentlichte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) stillschweigend eine Mitteilung, dass nur Antragsteller, die Anfang dieses Monats einen Voranmeldungs-Code erhalten haben, sich zwischen dem 1. und 8. Dezember 2025 im Konsularkalender einloggen dürfen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Termin erforderlich, und Buchungen unter falscher Kategorie (z. B. Studenten- oder Arbeitserlaubnisse) werden automatisch storniert. Nicht genutzte Termine werden nach dem 15. Dezember der Allgemeinheit freigegeben – die verfügbaren Interviewtermine liegen dann jedoch weit im Jahr 2026, was einen Umzug zur Jahresmitte praktisch unmöglich macht.
Die Nachfrage nach der „Aufenthaltsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit“ übersteigt das Angebot bei Weitem: Die gesamte Quote für 2025 von 5.470 Plätzen war innerhalb weniger Stunden vergeben. Die Bewilligung erlaubt keine Erwerbstätigkeit, daher müssen Antragsteller ein Einkommen von mindestens dem Doppelten der österreichischen Sozialhilfegrenze (derzeit 2.178 € monatlich für Alleinstehende) oder Bankguthaben von etwa 30.000 € nachweisen, sowie einen Nachweis über Krankenversicherung und geeigneten Wohnraum erbringen.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ist diese Nachricht besonders relevant, wenn nicht erwerbstätige Ehepartner, unterhaltsberechtigte Eltern oder volljährige Kinder hochqualifizierter Entsandter begleiten. Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass betroffene Familienmitglieder ihren Reservierungscode bereithalten und die Schreibweise im Reisepass exakt mit dem Code übereinstimmt; ein einziger Tippfehler verhindert den Zugang zum Kalender. Da die Termine nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden, könnten Reiseverantwortliche eine frühe „Buchungsparty“ organisieren, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Wer jetzt keinen Termin ergattert, muss entweder ein ganzes Jahr warten oder unter einem anderen – und restriktiveren – Status einreisen, wie dem Besuchervisum, das keine lokale Anmeldung erlaubt und somit Schulbesuch, Krankenversicherung und Mietverträge erschwert.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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