
Das österreichische Parlament hat eine neue Einwanderungsregelung in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz aufgenommen, die das Leben für Tausende Grenzgänger erleichtern wird. Diese leben in benachbarten EU-Staaten, besitzen jedoch Pässe aus Drittstaaten. Ab dem 1. Dezember 2025 gilt der neue „Aufenthaltstitel Grenzgänger“, der das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in Österreichs Grenzregionen für jeweils bis zu zwei Jahre kombiniert.
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller bereits einen dauerhaften Wohnsitz und uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt im Wohnsitzland haben, ihren Hauptwohnsitz dort beibehalten und regelmäßig zu einem Arbeitsplatz in einem berechtigten Bezirk oder einer Stadt wie Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt oder Villach pendeln.
Im Gegensatz zur Rot-Weiß-Rot-Karte, die einen vollständigen Umzug voraussetzt, richtet sich die neue Genehmigung an Ingenieure aus Bratislava, die zu einem Chipwerk in Niederösterreich fahren, IT-Berater aus Brünn, die Kunden in Wien betreuen, oder ungarische Logistikmanager, die täglich über die A4 zu Lagern im Burgenland pendeln. Arbeitgeber müssen weiterhin eine positive arbeitsmarktliche Stellungnahme des AMS vorlegen, die bestätigt, dass kein geeigneter österreichischer oder EU-Kandidat verfügbar ist. Der Prozess soll jedoch schneller ablaufen, da die Sozialversicherung im Heimatland bestehen bleibt.
Regierungsvertreter betonen, dass diese Regelung eine Lücke im EU-Freizügigkeitsrecht schließt: Während EU-Bürger frei pendeln können, waren Drittstaatsangehörige mit langfristigem Wohnsitz im Nachbarstaat bisher auf wiederholte Geschäftsreisen oder aufwändige Entsendemeldungen angewiesen. Die neue Genehmigung bringt Österreich in Einklang mit ähnlichen Modellen in Deutschland und der Schweiz und gilt als entscheidend für die Automobilzulieferketten entlang der slowakischen und ungarischen Grenze.
Für Mobilitätsmanager bedeutet das vor allem Planbarkeit. Personalabteilungen können nun unbefristete Arbeitsverträge statt wiederholter Kurzzeitentsendungen anbieten, Doppelzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen vermeiden und Starttermine verlässlicher planen. Arbeitgeber sollten ihre Entsendungsrichtlinien, Lohnabrechnungssysteme und Compliance-Handbücher vor dem Start am 1. Dezember aktualisieren. Rechtsexperten empfehlen zudem, erläuternde Schreiben für die Grenzpolizei vorzubereiten, da der neue Aufenthaltstitel in den ersten Monaten noch unbekannt sein wird.
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller bereits einen dauerhaften Wohnsitz und uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt im Wohnsitzland haben, ihren Hauptwohnsitz dort beibehalten und regelmäßig zu einem Arbeitsplatz in einem berechtigten Bezirk oder einer Stadt wie Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt oder Villach pendeln.
Im Gegensatz zur Rot-Weiß-Rot-Karte, die einen vollständigen Umzug voraussetzt, richtet sich die neue Genehmigung an Ingenieure aus Bratislava, die zu einem Chipwerk in Niederösterreich fahren, IT-Berater aus Brünn, die Kunden in Wien betreuen, oder ungarische Logistikmanager, die täglich über die A4 zu Lagern im Burgenland pendeln. Arbeitgeber müssen weiterhin eine positive arbeitsmarktliche Stellungnahme des AMS vorlegen, die bestätigt, dass kein geeigneter österreichischer oder EU-Kandidat verfügbar ist. Der Prozess soll jedoch schneller ablaufen, da die Sozialversicherung im Heimatland bestehen bleibt.
Regierungsvertreter betonen, dass diese Regelung eine Lücke im EU-Freizügigkeitsrecht schließt: Während EU-Bürger frei pendeln können, waren Drittstaatsangehörige mit langfristigem Wohnsitz im Nachbarstaat bisher auf wiederholte Geschäftsreisen oder aufwändige Entsendemeldungen angewiesen. Die neue Genehmigung bringt Österreich in Einklang mit ähnlichen Modellen in Deutschland und der Schweiz und gilt als entscheidend für die Automobilzulieferketten entlang der slowakischen und ungarischen Grenze.
Für Mobilitätsmanager bedeutet das vor allem Planbarkeit. Personalabteilungen können nun unbefristete Arbeitsverträge statt wiederholter Kurzzeitentsendungen anbieten, Doppelzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen vermeiden und Starttermine verlässlicher planen. Arbeitgeber sollten ihre Entsendungsrichtlinien, Lohnabrechnungssysteme und Compliance-Handbücher vor dem Start am 1. Dezember aktualisieren. Rechtsexperten empfehlen zudem, erläuternde Schreiben für die Grenzpolizei vorzubereiten, da der neue Aufenthaltstitel in den ersten Monaten noch unbekannt sein wird.
Quelle: Hudson McKenzie Insights
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