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Österreich führt ab 1. Dezember neue Grenzgänger-Aufenthaltserlaubnis ein

Nov. 28, 2025
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Österreich führt ab 1. Dezember neue Grenzgänger-Aufenthaltserlaubnis ein
Ab nächster Woche erhalten Drittstaatsangehörige, die direkt über der österreichischen Grenze wohnen, aber in Tirol, Salzburg oder Kärnten arbeiten, eine eigene Aufenthaltskategorie. Die am 26. November veröffentlichten Regelungen schaffen den „Aufenthaltstitel Grenzgänger“, der das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in den österreichischen Grenzregionen ohne den bürokratischen Aufwand der Rot-Weiß-Rot-Karte kombiniert.

Voraussetzung ist ein unbefristeter langfristiger Aufenthaltstitel im Nachbarland sowie der Hauptwohnsitz dort. Zudem muss ein verbindlicher Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in einem österreichischen Grenzbezirk (oder in den Statutarstädten Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt oder Villach) vorliegen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt weiterhin eine arbeitsmarktliche Stellungnahme, jedoch nur für den jeweiligen Bezirk statt landesweit, wodurch die Bearbeitungszeit von Monaten auf Wochen verkürzt wird. Studierende, Saisonarbeiter und entsandte Beschäftigte bleiben ausgeschlossen.

Österreich führt ab 1. Dezember neue Grenzgänger-Aufenthaltserlaubnis ein


Die Bewilligung ist zunächst bis zu zwei Jahre gültig und kann auf fünf Jahre verlängert werden. Inhaber zahlen österreichische Einkommensteuer auf im Inland erzielte Löhne, unterliegen jedoch weiterhin den Sozialversicherungsvorschriften gemäß EU-Verordnung 883/2004, meist im Wohnsitzland. Die grenzüberschreitende Krankenversicherung erfordert daher eine Abstimmung der Versicherer beiderseits der Grenze.

Arbeitgeber in tourismusabhängigen Regionen wie den Tiroler Skigebieten haben sich intensiv für eine Vereinfachung eingesetzt, um den nachpandemischen Arbeitskräftemangel zu bewältigen. Die Regierung hofft, damit qualifizierte Köche aus Norditalien und Logistikfahrer aus der Slowakei anzuziehen, die bisher durch den österreichischen Bürokratiedschungel abgeschreckt wurden.

Global-Mobility-Manager sollten ihre Entsendungsrichtlinien anpassen, um den neuen Weg zu berücksichtigen. Da der Hauptwohnsitz im Ausland verbleiben muss, könnten Wohnungszuschüsse künftig eher Pendelkosten als Umzugskosten abdecken müssen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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