
Das Migrationsportal der Europäischen Kommission, aktualisiert am 29. November, bestätigt, dass Italien seine vorübergehenden Kontrollen an der Landgrenze zu Slowenien vom 19. Dezember 2025 bis zum 18. Juni 2026 aufrechterhalten wird. Rom hatte die Kontrollen erstmals im Dezember 2024 wieder eingeführt und dabei „erhöhte Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit irregulärer Migration entlang der Westbalkan-Route“ sowie Bedenken hinsichtlich möglicher terroristischer Einschleusungen im Vorfeld des Universalen Jubiläums 2026 und der Olympischen Winterspiele geäußert.
Gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex dürfen Mitgliedstaaten interne Grenzkontrollen vorübergehend für jeweils sechs Monate wieder einführen, wenn ernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit festgestellt werden. Die Mitteilung Italiens – die vierte Verlängerung in Folge – bedeutet, dass Reisende mit dem Auto oder Zug zwischen Triest/Görz und Nova Gorica/Koper weiterhin Reisepässe oder nationale Personalausweise mitführen müssen und mit stichprobenartigen Polizeikontrollen rechnen sollten.
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem Zeitaufwand und Planbarkeit: Frachtführer berichten von durchschnittlichen Verzögerungen von 15 bis 20 Minuten an Nebenübergängen, während Grenzpendler in Stoßzeiten gelegentlich mit Kontrollen rechnen müssen. Firmen mit Mitarbeitern, die aus Slowenien in die italienische Region Friaul-Julisch Venetien pendeln, wird empfohlen, schriftliche Arbeitgeberbescheinigungen (auf Italienisch und Slowenisch) auszustellen, die die Notwendigkeit der Reise bestätigen – eine Praxis, die die Kontrollen im vergangenen Jahr deutlich erleichtert hat.
Veranstalter der Skisaison 2025/26 in den Julischen Alpen sowie der Mailand-Cortina-Spiele sollten die Kontrollen bei der Planung von Transfers berücksichtigen, insbesondere für VIP- und Medien-Shuttles, die über den Flughafen Ljubljana geführt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass eine weitere Verlängerung über Juni 2026 hinaus eine neue Begründung und Konsultation mit den Nachbarstaaten erfordern würde – ein wichtiger Hinweis für Unternehmen, die langfristige Einsätze planen.
Reisende, die aus Slowenien per Luft- oder Seeweg nach Italien einreisen, sind von den Kontrollen nicht betroffen; an diesen Grenzen gelten weiterhin die Schengen-Regeln. Das italienische Innenministerium hat jedoch gewarnt, dass stichprobenartige Kontrollen auf Zugverbindungen ausgeweitet werden könnten, falls die Lageeinschätzungen dies erfordern. Mobilitätsmanager sollten offizielle Mitteilungen aufmerksam verfolgen und sicherstellen, dass Mitarbeiter jederzeit über die erforderlichen Reisedokumente verfügen.
Gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex dürfen Mitgliedstaaten interne Grenzkontrollen vorübergehend für jeweils sechs Monate wieder einführen, wenn ernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit festgestellt werden. Die Mitteilung Italiens – die vierte Verlängerung in Folge – bedeutet, dass Reisende mit dem Auto oder Zug zwischen Triest/Görz und Nova Gorica/Koper weiterhin Reisepässe oder nationale Personalausweise mitführen müssen und mit stichprobenartigen Polizeikontrollen rechnen sollten.
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem Zeitaufwand und Planbarkeit: Frachtführer berichten von durchschnittlichen Verzögerungen von 15 bis 20 Minuten an Nebenübergängen, während Grenzpendler in Stoßzeiten gelegentlich mit Kontrollen rechnen müssen. Firmen mit Mitarbeitern, die aus Slowenien in die italienische Region Friaul-Julisch Venetien pendeln, wird empfohlen, schriftliche Arbeitgeberbescheinigungen (auf Italienisch und Slowenisch) auszustellen, die die Notwendigkeit der Reise bestätigen – eine Praxis, die die Kontrollen im vergangenen Jahr deutlich erleichtert hat.
Veranstalter der Skisaison 2025/26 in den Julischen Alpen sowie der Mailand-Cortina-Spiele sollten die Kontrollen bei der Planung von Transfers berücksichtigen, insbesondere für VIP- und Medien-Shuttles, die über den Flughafen Ljubljana geführt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass eine weitere Verlängerung über Juni 2026 hinaus eine neue Begründung und Konsultation mit den Nachbarstaaten erfordern würde – ein wichtiger Hinweis für Unternehmen, die langfristige Einsätze planen.
Reisende, die aus Slowenien per Luft- oder Seeweg nach Italien einreisen, sind von den Kontrollen nicht betroffen; an diesen Grenzen gelten weiterhin die Schengen-Regeln. Das italienische Innenministerium hat jedoch gewarnt, dass stichprobenartige Kontrollen auf Zugverbindungen ausgeweitet werden könnten, falls die Lageeinschätzungen dies erfordern. Mobilitätsmanager sollten offizielle Mitteilungen aufmerksam verfolgen und sicherstellen, dass Mitarbeiter jederzeit über die erforderlichen Reisedokumente verfügen.