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Belgien schließt Zufluchtsorte für „Asyl-Shopper“, die bereits anderswo in der EU Schutz genießen

Dez. 4, 2025
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Belgien schließt Zufluchtsorte für „Asyl-Shopper“, die bereits anderswo in der EU Schutz genießen
Die belgische Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, bestätigte am 3. Dezember 2025, dass Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge anerkannt sind oder dort einen laufenden Asylantrag haben, künftig keinen Anspruch mehr auf Unterbringung im belgischen Aufnahmesystem haben.

Diese Maßnahme ist Teil des Reformpakets des Osterabkommens und folgt auf monatelange Gerichtsverfahren mit Geldstrafen gegen die Regierung, weil Tausende Neuankömmlinge nicht untergebracht wurden. Die Behörden argumentieren, dass das Ende der „doppelten Unterbringung“ Betten für Erstbewerber freimacht und sogenanntes Asylshopping eindämmt. NGOs hingegen kritisieren, dass die Regelung gegen EU-Aufnahmeregeln verstößt und gefährdete Migranten mitten im Winter auf die Straße drängen könnte.

Belgien schließt Zufluchtsorte für „Asyl-Shopper“, die bereits anderswo in der EU Schutz genießen


Für internationale Arbeitgeber, die Talente im Rahmen humanitärer Visa oder spezieller Fachkräfteprogramme verlegen, bedeutet die verschärfte Linie, dass alle mitreisenden Familienangehörigen mit Schutzstatus in einem anderen Land ihren Status vor der Ankunft regeln müssen. Rechtsexperten empfehlen daher, die Asylhistorie der Betroffenen vorab zu prüfen, um unbeabsichtigte Ausschlüsse zu vermeiden.

Die Reformen sehen zudem eine schnellere Ablehnung wiederholter Asylanträge und eine Einschränkung der Prozesskostenhilfe vor. Beobachter rechnen mit einem Anstieg der Beschwerden beim belgischen Ausländerrechtlichen Beschwerdegericht, was trotz der Regierungsabsicht, Verfahren zu beschleunigen, zu längeren Bearbeitungszeiten führen könnte.
Quelle: The Gulf Observer

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