
Die belgischen Kinderrechtsinstitutionen haben am 2. Dezember eine dringende gemeinsame Empfehlung herausgegeben, nachdem bekannt wurde, dass zahlreiche in Belgien geborene Kinder palästinensischer Eltern ihre belgische Staatsangehörigkeit verloren haben oder zu verlieren drohen.
Das Problem geht auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 2023 zurück, das das Einwanderungsamt (Dienst Vreemdelingenzaken – DVZ) an lokale Standesämter und Staatsanwaltschaften verschickte. Darin wurden die Mitarbeiter angewiesen, die Staatsangehörigkeit von Kindern zu überprüfen, deren Eltern als aus den „Palästinensischen Gebieten“ stammend ohne anerkannten Staat eingetragen sind. Gemeinden können nun entscheiden, dass der automatische Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit bei Geburt (Artikel 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) „irrtümlich“ erfolgte und diese rückwirkend aberkennen.
Myria (die föderale Migrationsaufsicht), der Kinderrechtskommissar in Flandern (Kinderrechtencommissariaat) und die französischsprachige Gegenstelle DGDE warnen, dass diese Praxis gegen Belgiens Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Konvention von 1961 zur Verringerung der Staatenlosigkeit verstößt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit bedeutet für die Kinder den Verlust von Reisepässen, Kindergeld und dem Recht auf Familienzusammenführung und kann sie staatenlos machen. Gerichtliche Verfahren führten zu widersprüchlichen Urteilen, was die Behörden als „rechtliches Glücksspiel“ bezeichnen.
Die Institutionen fordern:
• einen Moratorium für Staatsangehörigkeitsentzüge, bis ein einheitliches Verfahren eingeführt ist;
• die ausdrückliche Berücksichtigung des Kindeswohls und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Staatsangehörigkeitsrecht;
• den Nachweis, dass das Kind tatsächlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, bevor eine Aberkennung erfolgt;
• klare Berufungsrechte und schriftliche Begründungen in jedem Fall.
Für Manager im Bereich globale Mobilität und multinationale HR-Teams ist dieser Fall eine Warnung: Angehörige, die bisher als belgische Staatsbürger galten, benötigen plötzlich Aufenthaltsgenehmigungen und müssen sich erneut in Familienzusammenführungsprozesse einreihen. Unternehmen mit palästinensischen Mitarbeitenden in Belgien sollten die Personenstandsakten ihrer Beschäftigten überprüfen und sich auf die Finanzierung rechtlicher Unterstützung einstellen. Zudem zeigt der Fall, wie administrative Anweisungen – nicht nur Gesetze – die Migrationsplanung über Nacht verändern können.
Das Problem geht auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 2023 zurück, das das Einwanderungsamt (Dienst Vreemdelingenzaken – DVZ) an lokale Standesämter und Staatsanwaltschaften verschickte. Darin wurden die Mitarbeiter angewiesen, die Staatsangehörigkeit von Kindern zu überprüfen, deren Eltern als aus den „Palästinensischen Gebieten“ stammend ohne anerkannten Staat eingetragen sind. Gemeinden können nun entscheiden, dass der automatische Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit bei Geburt (Artikel 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) „irrtümlich“ erfolgte und diese rückwirkend aberkennen.
Myria (die föderale Migrationsaufsicht), der Kinderrechtskommissar in Flandern (Kinderrechtencommissariaat) und die französischsprachige Gegenstelle DGDE warnen, dass diese Praxis gegen Belgiens Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Konvention von 1961 zur Verringerung der Staatenlosigkeit verstößt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit bedeutet für die Kinder den Verlust von Reisepässen, Kindergeld und dem Recht auf Familienzusammenführung und kann sie staatenlos machen. Gerichtliche Verfahren führten zu widersprüchlichen Urteilen, was die Behörden als „rechtliches Glücksspiel“ bezeichnen.
Die Institutionen fordern:
• einen Moratorium für Staatsangehörigkeitsentzüge, bis ein einheitliches Verfahren eingeführt ist;
• die ausdrückliche Berücksichtigung des Kindeswohls und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Staatsangehörigkeitsrecht;
• den Nachweis, dass das Kind tatsächlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, bevor eine Aberkennung erfolgt;
• klare Berufungsrechte und schriftliche Begründungen in jedem Fall.
Für Manager im Bereich globale Mobilität und multinationale HR-Teams ist dieser Fall eine Warnung: Angehörige, die bisher als belgische Staatsbürger galten, benötigen plötzlich Aufenthaltsgenehmigungen und müssen sich erneut in Familienzusammenführungsprozesse einreihen. Unternehmen mit palästinensischen Mitarbeitenden in Belgien sollten die Personenstandsakten ihrer Beschäftigten überprüfen und sich auf die Finanzierung rechtlicher Unterstützung einstellen. Zudem zeigt der Fall, wie administrative Anweisungen – nicht nur Gesetze – die Migrationsplanung über Nacht verändern können.