
In Brüssel haben die EU-Entscheidungsträger heute eine Verordnung endgültig verabschiedet, die den Zugang zu Präferenzzollregelungen an die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Italien – bei der Rücknahme irregulärer Migranten knüpft. Ab dem 1. Januar 2027 könnten Länder, die vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) profitieren, ihren vergünstigten Zollzugang verlieren, wenn sie sich weigern, zur Ausreise aufgeforderte Staatsangehörige zurückzunehmen.
Obwohl der Mechanismus als letztes Mittel konzipiert ist und mindestens zwölf Monate Dialog voraussetzt, bevor Sanktionen greifen, sehen italienische Handelsvertreter darin ein neues Druckmittel für bilaterale Verhandlungen mit wichtigen Herkunftsländern wie Bangladesch, Ägypten und Tunesien. Italien hatte die Klausel nach wiederholten Schwierigkeiten bei der Organisation von Rückführungsflügen durchgesetzt. Die Maßnahme ergänzt zudem Roms eigenständigen Plan, Entwicklungshilfe an die Kooperation bei Rückführungen zu koppeln.
Für multinationale Unternehmen mit Aktivitäten in Italien bringt die Verordnung eine neue Risikostufe in der Lieferkette mit sich. Sollte das Herkunftsland eines Zulieferers den APS-Status verlieren, könnten die Einfuhrzölle mit nur 30 Tagen Vorlaufzeit nach Beschluss des EU-Rats deutlich steigen. Beschaffungsteams sollten daher ihre Abhängigkeit von Risikoländern analysieren und frühzeitig Diversifizierungs- oder Zolloptimierungsstrategien entwickeln – noch vor 2027.
Migrationsfachleute erwarten unterdessen, dass die italienischen Behörden das neue EU-Instrument nutzen werden, um strengere Vergabekriterien für Kurzzeitvisa aus nicht kooperierenden Staaten zu rechtfertigen. Unternehmen, die regelmäßig Geschäftsbesucher aus Südasien oder Nordafrika einladen, sollten sich auf intensivere Dokumentenprüfungen und längere Bearbeitungszeiten bei italienischen Konsulaten einstellen.
Obwohl der Mechanismus als letztes Mittel konzipiert ist und mindestens zwölf Monate Dialog voraussetzt, bevor Sanktionen greifen, sehen italienische Handelsvertreter darin ein neues Druckmittel für bilaterale Verhandlungen mit wichtigen Herkunftsländern wie Bangladesch, Ägypten und Tunesien. Italien hatte die Klausel nach wiederholten Schwierigkeiten bei der Organisation von Rückführungsflügen durchgesetzt. Die Maßnahme ergänzt zudem Roms eigenständigen Plan, Entwicklungshilfe an die Kooperation bei Rückführungen zu koppeln.
Für multinationale Unternehmen mit Aktivitäten in Italien bringt die Verordnung eine neue Risikostufe in der Lieferkette mit sich. Sollte das Herkunftsland eines Zulieferers den APS-Status verlieren, könnten die Einfuhrzölle mit nur 30 Tagen Vorlaufzeit nach Beschluss des EU-Rats deutlich steigen. Beschaffungsteams sollten daher ihre Abhängigkeit von Risikoländern analysieren und frühzeitig Diversifizierungs- oder Zolloptimierungsstrategien entwickeln – noch vor 2027.
Migrationsfachleute erwarten unterdessen, dass die italienischen Behörden das neue EU-Instrument nutzen werden, um strengere Vergabekriterien für Kurzzeitvisa aus nicht kooperierenden Staaten zu rechtfertigen. Unternehmen, die regelmäßig Geschäftsbesucher aus Südasien oder Nordafrika einladen, sollten sich auf intensivere Dokumentenprüfungen und längere Bearbeitungszeiten bei italienischen Konsulaten einstellen.
Quelle: Le Monde / EU Council brief
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