
Am 4. Dezember hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments in Brüssel Änderungen gebilligt, die eine EU-Liste sicherer Herkunftsländer (SCOs) in die Asylverfahrensverordnung 2024 aufnehmen sollen. Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien würden auf der Anfangsliste stehen, während Beitrittskandidaten der EU als sicher gelten, sofern keine Gewalt oder Sanktionen Bedenken hervorrufen.
Für Belgien – dessen Asylzahlen pro Kopf zu den höchsten in der EU gehören – könnte die gemeinsame Liste eine Beschleunigung von Fällen mit geringem Risiko ermöglichen und Kapazitäten für komplexere Schutzgesuche freimachen. Derzeit muss das belgische Einwanderungsamt bei Antragstellern aus Ländern wie Indien oder Tunesien eine vollständige Einzelfallprüfung durchführen; mit den neuen Regeln könnten diese Anträge zügig bearbeitet und innerhalb von drei Monaten entschieden werden, sofern der Antragsteller kein individuelles Risiko nachweist.
Der Text erlaubt den Mitgliedstaaten, nationale sichere Herkunftsländer hinzuzufügen, verbietet ihnen jedoch, ein Land auf der Liste zu belassen, wenn die Kommission dessen Status aussetzt – ein wichtiger Punkt für die kommende belgische Koalition, die strengere, aber harmonisierte Standards anstrebt, um „Asylshopping“ zu verhindern. Der Ausschuss bestand zudem auf einer Echtzeitüberwachung: Die Kommission müsste den sicheren Status eines Landes aussetzen, wenn die Anerkennungsquote von Asylanträgen 20 % übersteigt oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bekannt werden.
Das Parlament wird noch in diesem Monat im Plenum darüber abstimmen. Sollten die Verhandlungen mit dem Rat zügig abgeschlossen werden, könnte Belgien die beschleunigten Verfahren bereits lange vor der Frist im Juni 2026 anwenden, wenn der umfassendere Asylpakt in Kraft tritt.
Für Belgien – dessen Asylzahlen pro Kopf zu den höchsten in der EU gehören – könnte die gemeinsame Liste eine Beschleunigung von Fällen mit geringem Risiko ermöglichen und Kapazitäten für komplexere Schutzgesuche freimachen. Derzeit muss das belgische Einwanderungsamt bei Antragstellern aus Ländern wie Indien oder Tunesien eine vollständige Einzelfallprüfung durchführen; mit den neuen Regeln könnten diese Anträge zügig bearbeitet und innerhalb von drei Monaten entschieden werden, sofern der Antragsteller kein individuelles Risiko nachweist.
Der Text erlaubt den Mitgliedstaaten, nationale sichere Herkunftsländer hinzuzufügen, verbietet ihnen jedoch, ein Land auf der Liste zu belassen, wenn die Kommission dessen Status aussetzt – ein wichtiger Punkt für die kommende belgische Koalition, die strengere, aber harmonisierte Standards anstrebt, um „Asylshopping“ zu verhindern. Der Ausschuss bestand zudem auf einer Echtzeitüberwachung: Die Kommission müsste den sicheren Status eines Landes aussetzen, wenn die Anerkennungsquote von Asylanträgen 20 % übersteigt oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bekannt werden.
Das Parlament wird noch in diesem Monat im Plenum darüber abstimmen. Sollten die Verhandlungen mit dem Rat zügig abgeschlossen werden, könnte Belgien die beschleunigten Verfahren bereits lange vor der Frist im Juni 2026 anwenden, wenn der umfassendere Asylpakt in Kraft tritt.
Quelle: The European Sting