Polen erhöht Gebühren für Arbeitserlaubnisse und streicht Georgien von der Liste für vereinfachte Beschäftigung
Logistics UK warnt vor Warteschlangen im Ein- und Ausreisesystem, da Polen in die Urlaubssaison startet
Flughafen Wrocław nimmt nach 40-tägiger Schließung heute Nacht den Flugbetrieb wieder auf
Neueste Nachrichten
Polen stellt digitales „Einzelakte“ für alle Anträge von ausländischen Arbeitskräften vor
Eine Reform, die ab dem 1. Dezember in Kraft tritt, verpflichtet alle polnischen Arbeitgeber, Dokumente für ausländische Arbeitnehmer ausschließlich über das Portal praca.gov.pl einzureichen. Dort wird ein digitales „Einzelakte“ erstellt, die von Inspektoren sofort geprüft werden kann. Neue Upload-Anforderungen – darunter vollständige Passscans, beglaubigte Übersetzungen und Wohnnachweise – sollen die Bearbeitungszeiten verkürzen, erhöhen jedoch die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 PLN pro fehlendem Dokument.
Polen halbiert Biometrie-Foto-Pflicht bei überarbeiteter Antragstellung für vorübergehenden Aufenthalt
Eine am 1. Dezember in Kraft getretene Verordnung führt in Polen ein vereinfachtes Antragsformular für vorübergehende Aufenthalte ein. Die Anzahl der benötigten biometrischen Fotos wurde halbiert, und Anhänge für arbeitserlaubnisbasierte Aufenthalte, EU-Blaue Karten sowie ICT-Genehmigungen wurden zusammengeführt. Diese Änderung verspricht eine schnellere Bearbeitung der Anträge und ebnet den Weg für vollständig digitale Einreichungen ab 2026 – eine wichtige Neuerung für Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Polen entsenden.
Landesarbeitsämter warnen Arbeitgeber vor höheren Gebühren und enger gefasster Nationalitätenliste
Arbeitsämter in ganz Polen haben kurzfristige Compliance-Mitteilungen herausgegeben, die eine Vervierfachung der Meldegebühren auf 400 PLN bestätigen und das Schnellverfahren für Arbeitskräfte auf Armenien, Belarus, Moldawien und die Ukraine beschränken. Arbeitgeber müssen nun vollständig online melden und mehr Nachweisdokumente beifügen; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 PLN.
Arbeitsgenehmigungsgebühren vervierfachen sich, während Polen die Dokumentenprüflisten vereinheitlicht
Polen hat die Gebühren für die meisten Arbeitserlaubnisse und Meldungen vervierfacht und eine einheitliche Dokumentenliste eingeführt, die Steuerbescheinigungen und Wohnnachweise umfasst. Dieser Schritt erhöht die finanziellen Anforderungen für Unternehmen, die Nicht-EU-Bürger beschäftigen, und erfordert sofortige Anpassungen bei internen Kostenprognosen und Einarbeitungsvorlagen.
Das Upgrade des MOS-Portals verspricht 40 % weniger Ablehnungen bei polnischen Aufenthaltsanträgen
Das MOS-Portal Polens bietet jetzt ein intelligentes, selbstvalidierendes Formular für vorübergehende Aufenthalte an, das laut Behörden die Ablehnungsquote bei Erstanträgen von 40 % deutlich senken soll. Antragsteller müssen das mit einem Barcode versehene PDF weiterhin ausdrucken und unterschreiben, doch ab 2026 ist ein vollständig papierloser Prozess geplant, der eine schnellere und zuverlässigere Bearbeitung von Fällen für Unternehmensentsandte verspricht.