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Polen stellt digitales „Einzelakte“ für alle Anträge von ausländischen Arbeitskräften vor

Dez. 3, 2025
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Polen stellt digitales „Einzelakte“ für alle Anträge von ausländischen Arbeitskräften vor
Das polnische Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hat eine umfassende Reform des Ausländerausländersystems gestartet, die den 1. Dezember zu einem Wendepunkt für Unternehmensmobilitätsprogramme macht. Im Rahmen der Reform müssen alle Arbeitserlaubnisse, Meldungen und saisonalen Arbeitsanmeldungen über das E-Portal praca.gov.pl eingereicht werden, wodurch eine einheitliche digitale Akte entsteht, die von Arbeitsinspektoren in Echtzeit geprüft werden kann.

Arbeitgeber sind nun verpflichtet, Scans aller Passseiten, beglaubigte polnische Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente sowie – neu in diesem Jahr – einen Nachweis über angemessenen Wohnraum vorzulegen, wenn Unterkunft Teil des Angebots ist. Zeitarbeitsfirmen tragen eine zusätzliche Verantwortung: Sie müssen Erklärungen der Einsatzunternehmen beifügen, die die Aufsichtsregelungen bestätigen.

Polen stellt digitales „Einzelakte“ für alle Anträge von ausländischen Arbeitskräften vor


Die Regierung argumentiert, dass die Änderungen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von acht auf drei Wochen verkürzen und Missbräuche wie den Handel mit „Einladungsschreiben“ eindämmen werden. Kritiker hingegen bemängeln, dass die Dokumentationsanforderungen die strengsten in der EU seien und kleine und mittlere Unternehmen davon abhalten könnten, dringend benötigte Fachkräfte einzustellen.

Aus Sicht des Risikomanagements ist die größte Neuerung die proaktive Durchsetzung. Arbeitsinspektoren können nun vor Ort Bußgelder von bis zu 10.000 PLN pro Verstoß verhängen, wenn ein erforderliches Dokument nicht vor dem ersten Arbeitstag des Mitarbeiters hochgeladen wurde. In der Praxis sollten Mobilitätsmanager die digitale Akte als alleinige Informationsquelle betrachten und Arbeitsabläufe so gestalten, dass die richtigen Scans bereits bei Vertragsunterzeichnung und nicht erst am ersten Arbeitstag vorliegen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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