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Arbeitsgenehmigungsgebühren vervierfachen sich, während Polen die Dokumentenprüflisten vereinheitlicht

Dez. 3, 2025
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Arbeitsgenehmigungsgebühren vervierfachen sich, während Polen die Dokumentenprüflisten vereinheitlicht
Drei am 25. November veröffentlichte, aber erst ab dem 1. Dezember gültige Verordnungen haben die Kostenstruktur für die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern in Polen grundlegend verändert. Die Abgabe einer Standard-Arbeitgebererklärung kostet nun 400 PLN statt bisher 100 PLN, während die Gebühren für Saisonarbeitsgenehmigungen von 30 PLN auf 120 PLN gestiegen sind. Die Gebühren für herkömmliche Arbeitserlaubnisse reichen von 200 PLN für Einsätze bis zu drei Monaten bis zu 800 PLN für Entsendungsverträge.

Die Verordnungen gehen über die Preisgestaltung hinaus. Sie führen eine einheitliche Checkliste ein, die Arbeitgeber verpflichtet, Steuerbescheinigungen, Nachweise über keine Lohnrückstände und – neu – Belege für angemessenen Wohnraum vorzulegen, sofern die Unterkunft Teil des Arbeitsplatzangebots ist. Diese Dokumente müssen als Teil der am selben Tag eingeführten digitalen Akte auf praca.gov.pl hochgeladen werden.

Arbeitsgenehmigungsgebühren vervierfachen sich, während Polen die Dokumentenprüflisten vereinheitlicht


Juristische Experten warnen, dass die finanziellen Belastungen für produzierende Unternehmen, die auf große Gruppen von Drittstaatsangehörigen angewiesen sind, erheblich sein könnten. Einige Personalverantwortliche prüfen Modelle zur Kostenaufteilung, geben einen Teil der Gebühren an Subunternehmer weiter oder passen Gehaltspakete an, um die Ausgaben auszugleichen.

Für Mobility-Teams besteht die unmittelbare Aufgabe darin, Budgets und Vertragsangebote zu aktualisieren. Wird der korrekte Zahlungsnachweis nicht beigefügt, lehnen die Kreisarbeitsämter den Antrag ab, was zu wochenlangen Verzögerungen führt – gerade in einer Zeit, in der Polen im Wettbewerb mit Deutschland und Tschechien um knappe Fachkräfte steht.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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