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Polen erhöht Gebühren für Arbeitserlaubnisse und streicht Georgien von der Liste für vereinfachte Beschäftigung

Dez. 5, 2025
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Polen erhöht Gebühren für Arbeitserlaubnisse und streicht Georgien von der Liste für vereinfachte Beschäftigung
Polnische Arbeitgeber wurden am 4. Dezember durch ein offizielles Bulletin der Woiwodschaft Lublin über die größte Preisänderung bei Arbeitserlaubnissen seit Jahren informiert. Drei am 25. November veröffentlichte, aber erst ab dem 1. Dezember gültige Durchführungsverordnungen sind nun in der regionalen Praxis umgesetzt.

Die wichtigste Änderung betrifft die Gebühren: Die Gebühr für die Registrierung einer „oświadczenie“ (Erklärung zur Beschäftigung eines Ausländers) wurde von 100 PLN auf 400 PLN vervierfacht. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse wurden vereinheitlicht: 200 PLN für Erlaubnisse bis zu drei Monaten und 400 PLN für längere Aufenthalte. Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter nach Polen entsenden, zahlen künftig 800 PLN pro Erlaubnis, während die Gebühr für Saisonarbeit bei 100 PLN bleibt. Die örtlichen Arbeitsämter wurden angewiesen, Anträge ohne Nachweis der neuen Zahlungsbeträge abzulehnen.

Polen erhöht Gebühren für Arbeitserlaubnisse und streicht Georgien von der Liste für vereinfachte Beschäftigung


Ebenso bedeutend ist die Beschränkung des Deklarationsverfahrens auf vier Herkunftsländer: Armenien, Belarus, Moldawien und die Ukraine. Georgien – dessen Staatsbürger bisher vor allem in der Landwirtschaft und im Bauwesen beschäftigt wurden – wurde gestrichen. Bestehende Erklärungen für georgische Staatsangehörige bleiben bis zum Ablauf gültig, neue Anmeldungen sind jedoch nicht mehr möglich.

Die Verordnung aktualisiert zudem die Liste der Tätigkeiten, die ohne Erlaubnis oder Erklärung ausgeübt werden dürfen (z. B. kurzfristige künstlerische Tätigkeiten, akkreditierte ausländische Journalisten und bestimmte Aufgaben im Verteidigungssektor) und verschärft die Dokumentationsanforderungen: Vollständige Passkopien, Nachweise über Qualifikationen bei reglementierten Berufen sowie beglaubigte polnische Übersetzungen müssen nun jeder Akte beigefügt werden.

Für Mobility-Manager hat dies unmittelbare praktische Folgen: Die Budgets müssen an die höheren staatlichen Gebühren angepasst werden, die Bearbeitungszeiten verlängern sich durch die zusätzlichen Unterlagen, und Talentpools, die auf georgische Arbeitskräfte setzen, müssen schnell umgestellt werden – möglicherweise zugunsten ukrainischer oder belarussischer Kandidaten. Arbeitgeber mit noch laufenden Erklärungen sollten die Ablaufdaten prüfen und gegebenenfalls eine Verlängerung über das reguläre Arbeitserlaubnisverfahren planen.
Quelle: Lubelski Urząd Wojewódzki (Department for Foreigners, Lublin)

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