
Als die Senatoren am 3. Dezember den Haushaltsentwurf Frankreichs für 2026 prüften, brachte Senatorin Guylène Pantel den Änderungsantrag 1415 ein, um 3 Millionen Euro in das Programm „Integration und Zugang zur französischen Staatsangehörigkeit“ umzuschichten. Das Geld soll aus dem parallelen Haushaltsposten „Einwanderung & Asyl“ entnommen werden, sodass das Gesamtbudget der Mission unverändert bleibt.
Auslöser ist das Dekret 2025-647, das ab dem 1. Januar 2026 die Sprachanforderungen für Aufenthaltstitel anhebt (A2 für vierjährige Aufenthaltskarten, B1 für zehnjährige) und eine verpflichtende Staatsbürgerkundeprüfung einführt. Behörden schätzen, dass jährlich tausende weitere Ausländer staatlich finanzierte Französischkurse und Prüfungsvorbereitung benötigen werden. Ohne zusätzliche Mittel drohen überfüllte OFII-Kurse, Engpässe bei den Präfekturen und Verzögerungen bei der Verlängerung der Aufenthaltstitel.
Fachanwälte für Wirtschaftsimmigration weisen darauf hin, dass auch Unternehmensentsandte mit Talent-Passport-Visa das Sprachzertifikat für Familienzusammenführung oder langfristigen Aufenthalt benötigen. Sind die öffentlichen Kurse voll, könnten Arbeitgeber mit höheren Kosten für Privatunterricht oder verzögerten Startterminen für Ehepartner rechnen. Die 3-Millionen-Euro-Aufstockung würde zusätzliche Unterrichtsstunden, digitale Zugangsunterstützung und weitere Prüfungstermine im OFII-Netzwerk finanzieren.
Der Antrag ist im Rahmen eines 480-Milliarden-Euro-Haushalts zwar klein, doch seine Symbolkraft ist groß. Er stellt Integrationsausgaben als Investition statt als Kosten dar und widerspricht Kürzungsforderungen aus der Nationalversammlung im Bereich Einwanderung. Eine Abstimmung wird noch diese Woche erwartet. Bei Annahme sollten Personalabteilungen die neuen Sprachvorgaben – und möglicherweise reibungslosere Kursverfügbarkeiten – in ihre Umzugsbudgets für 2026 einplanen.
Auslöser ist das Dekret 2025-647, das ab dem 1. Januar 2026 die Sprachanforderungen für Aufenthaltstitel anhebt (A2 für vierjährige Aufenthaltskarten, B1 für zehnjährige) und eine verpflichtende Staatsbürgerkundeprüfung einführt. Behörden schätzen, dass jährlich tausende weitere Ausländer staatlich finanzierte Französischkurse und Prüfungsvorbereitung benötigen werden. Ohne zusätzliche Mittel drohen überfüllte OFII-Kurse, Engpässe bei den Präfekturen und Verzögerungen bei der Verlängerung der Aufenthaltstitel.
Fachanwälte für Wirtschaftsimmigration weisen darauf hin, dass auch Unternehmensentsandte mit Talent-Passport-Visa das Sprachzertifikat für Familienzusammenführung oder langfristigen Aufenthalt benötigen. Sind die öffentlichen Kurse voll, könnten Arbeitgeber mit höheren Kosten für Privatunterricht oder verzögerten Startterminen für Ehepartner rechnen. Die 3-Millionen-Euro-Aufstockung würde zusätzliche Unterrichtsstunden, digitale Zugangsunterstützung und weitere Prüfungstermine im OFII-Netzwerk finanzieren.
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Quelle: VisaHQ
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