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VAE hebt Regel für „Visa-Run“ auf: Touristen und Geschäftsreisende können Kurzzeitvisa jetzt online verlängern

Dez. 7, 2025
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VAE hebt Regel für „Visa-Run“ auf: Touristen und Geschäftsreisende können Kurzzeitvisa jetzt online verlängern
Nach jahrelangem Ende der Flughafen-“Border Runs” bestätigt die VAE, dass Inhaber von 30- oder 60-Tage-Besuchervisa ihren Aufenthalt nun vollständig online verlängern können, ohne das Land verlassen zu müssen. Ein am 4. Dezember veröffentlichter Rundbrief, der am 5. und 6. Dezember den Reisebüros erläutert wurde, hebt die Ausreise- und Wiedereinreisepflicht für die meisten Touristen-, Geschäfts-, medizinischen Behandlungs- und Familienbesuchervisa auf. Anträge werden über das ICP-Smart-Portal, die mobile App oder Amer-Servicezentren eingereicht; nach Genehmigung wird das gleiche E-Visum erneut validiert, ohne dass ein neuer Einreisestempel erforderlich ist.

Die Reform vereinheitlicht zudem die Verlängerungsgebühren auf 600 AED zuzüglich Mehrwertsteuer und führt eine Echtzeit-Statusverfolgung ein. Wichtig: Die 10-tägige Kulanzfrist in Dubai wurde abgeschafft. Überziehungsgebühren von 50 AED pro Tag fallen nun sofort nach Ablauf des Visums an, womit Dubai mit den anderen sechs Emiraten gleichzieht. Mobility-Manager sollten daher die Ablaufdaten genau im Blick behalten; Anträge auf Verlängerung, die nach Ablauf des Visums gestellt werden, ziehen sowohl die Strafe als auch eine Servicegebühr nach sich.

VAE hebt Regel für „Visa-Run“ auf: Touristen und Geschäftsreisende können Kurzzeitvisa jetzt online verlängern


Die Auswirkungen auf die Wirtschaft sind unmittelbar spürbar. Regionale Vertriebsteams können Mitarbeiter für Folgetermine in den VAE halten, Konferenzveranstalter können Redner für Nachbereitungen vor Ort behalten, und Hotels erwarten längere Aufenthalte während der Hauptwintersaison. Die Änderung eliminiert zudem die Kosten und Ausfallzeiten durch „Visa-Run“-Flüge nach Oman oder Bahrain – eine Ausgabe, die pro Reisendem inklusive Flug, Transport und Produktivitätsverlust über 1.500 AED betragen kann.

Praktische Hinweise: Reisepässe müssen mindestens sechs Monate gültig sein; Verlängerungsanträge sollten mindestens fünf Arbeitstage vor Ablauf eingereicht werden. Von der Regelung ausgenommen sind Einreisegenehmigungen mit Free-Zone-Sponsoring, Missionsvisa und einige Sonderkategorien. Personalabteilungen sollten ihre Mobility-Richtlinien an die neue Null-Kulanzfrist anpassen und Reisende über die neuen Überziehungsstrafen informieren.
Quelle: VisaHQ

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