
Da die Erneuerung der Irish Residence Permits (IRP) inzwischen bis zu sieben Wochen dauert, hat der Immigration Service Delivery (ISD) seine jährliche „Travel Confirmation Notice“ aktiviert. So können Nicht-EEA-Bewohner auch während der Feiertage ausreisen und nach Irland zurückkehren, selbst wenn ihre neue IRP-Karte noch nicht eingetroffen ist.
Vom 8. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026 können Reisende folgende Dokumente vorlegen: (1) die herunterladbare Travel Confirmation Notice, (2) ihre zuletzt abgelaufene IRP-Karte und (3) eine E-Mail-Bestätigung, dass der Online-Antrag auf Erneuerung vor Ablauf der Karte eingereicht wurde. Fluggesellschaften mit Flügen nach Irland sowie alle irischen Grenzkontrollen wurden angewiesen, diese Bestätigung als vorübergehenden Nachweis des legalen Aufenthalts anzuerkennen.
Diese Maßnahme ist eine wichtige Absicherung für internationale Mitarbeiter und ihre Familien: Im vergangenen Dezember wurden laut ISD-Daten damit 19.500 Reisen abgedeckt. Ohne diese Regelung hätten Geschäftsreisende bei der Rückkehr mit Boarding-Verweigerungen rechnen oder teure Notfall-Wiedereinreisevisa bei irischen Botschaften im Ausland beantragen müssen – eine Option mit begrenzten Terminen und hohen Kosten.
Arbeitgeber sollten die Travel Confirmation Notice umgehend an ihre Mitarbeiter weiterleiten und sicherstellen, dass alle ausstehenden Erneuerungsanträge vor Ablauf der IRP eingereicht wurden. Wer die Frist verpasst hat, benötigt weiterhin ein Wiedereinreisevisum und muss mit Bearbeitungszeiten von bis zu zwei Wochen rechnen. Reisende, die über ein Drittland reisen, sollten zudem die Visabestimmungen dieses Landes prüfen, da die Bestätigung nur die Einreise nach Irland garantiert.
Der ISD betont, dass diese Ausnahmeregelung nur vorübergehend gilt und nicht über den 31. Januar hinaus verlängert wird. Antragsteller, deren Erneuerungen danach noch ausstehen, müssen ihre Reise verschieben oder ein Wiedereinreisevisum auf dem regulären Weg beantragen.
Vom 8. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026 können Reisende folgende Dokumente vorlegen: (1) die herunterladbare Travel Confirmation Notice, (2) ihre zuletzt abgelaufene IRP-Karte und (3) eine E-Mail-Bestätigung, dass der Online-Antrag auf Erneuerung vor Ablauf der Karte eingereicht wurde. Fluggesellschaften mit Flügen nach Irland sowie alle irischen Grenzkontrollen wurden angewiesen, diese Bestätigung als vorübergehenden Nachweis des legalen Aufenthalts anzuerkennen.
Diese Maßnahme ist eine wichtige Absicherung für internationale Mitarbeiter und ihre Familien: Im vergangenen Dezember wurden laut ISD-Daten damit 19.500 Reisen abgedeckt. Ohne diese Regelung hätten Geschäftsreisende bei der Rückkehr mit Boarding-Verweigerungen rechnen oder teure Notfall-Wiedereinreisevisa bei irischen Botschaften im Ausland beantragen müssen – eine Option mit begrenzten Terminen und hohen Kosten.
Arbeitgeber sollten die Travel Confirmation Notice umgehend an ihre Mitarbeiter weiterleiten und sicherstellen, dass alle ausstehenden Erneuerungsanträge vor Ablauf der IRP eingereicht wurden. Wer die Frist verpasst hat, benötigt weiterhin ein Wiedereinreisevisum und muss mit Bearbeitungszeiten von bis zu zwei Wochen rechnen. Reisende, die über ein Drittland reisen, sollten zudem die Visabestimmungen dieses Landes prüfen, da die Bestätigung nur die Einreise nach Irland garantiert.
Der ISD betont, dass diese Ausnahmeregelung nur vorübergehend gilt und nicht über den 31. Januar hinaus verlängert wird. Antragsteller, deren Erneuerungen danach noch ausstehen, müssen ihre Reise verschieben oder ein Wiedereinreisevisum auf dem regulären Weg beantragen.
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