
Die Innenminister der Europäischen Union haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, einzelnen Mitgliedstaaten zu erlauben, die Asylbearbeitung an Drittstaaten auszulagern – ähnlich dem inzwischen aufgegebenen Rwanda-Plan des Vereinigten Königreichs. Der am 9. Dezember verabschiedete Entwurf der „Rückführungsverordnung“ sieht vor, dass alle 27 EU-Staaten die Abschiebebescheide der anderen anerkennen und Sanktionen gegen Regierungen verhängen, die abgelehnte Asylbewerber nicht abschieben.
Konservative Abgeordnete nutzten die Nachricht, um die Labour-Partei wegen „einseitiger Entwaffnung“ zu kritisieren, nachdem die Regierung von Keir Starmer im September den UK-Rwanda-Vertrag offiziell aufgekündigt hatte. Die Minister verfolgen nun ein anderes Abschreckungsmodell: kleine Bewertungszentren – sogenannte „Rückkehr-Hubs“ – in Serbien, Albanien und Nordmazedonien, in denen irreguläre Einreisende während der Bearbeitung ihrer Anträge untergebracht werden könnten.
Obwohl der EU-Vorschlag noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments benötigt, sondieren Grenzbehörden in Spanien und Italien bereits Ghana und Tunesien als potenzielle Partnerländer. Geschäftsreisende warnen davor, dass unterschiedliche Auslagerungsregelungen zu einem Flickenteppich von Reisehinweisen und konsularischen Zugangsbestimmungen in Europa führen könnten.
Unternehmen, die kurzfristige Einsätze in der EU oder auf dem Westbalkan planen, sollten die Umsetzungsfristen genau beobachten: Mitarbeiter, die über „sichere Drittstaaten“ reisen, könnten mit neuen Dokumentenkontrollen konfrontiert werden, und Versicherer könnten den Schutz bei Haft oder medizinischen Kosten anpassen.
Für Mobility-Experten lautet die zentrale Botschaft: politische Fragmentierung. Da Großbritannien, die EU und einzelne Balkanstaaten jeweils unterschiedliche Auslagerungsmodelle testen, müssen Compliance-Teams besonders bei der Verlegung von Auftragnehmern und Angehörigen wachsam sein und länderspezifische Haftungsrisiken im Blick behalten.
Konservative Abgeordnete nutzten die Nachricht, um die Labour-Partei wegen „einseitiger Entwaffnung“ zu kritisieren, nachdem die Regierung von Keir Starmer im September den UK-Rwanda-Vertrag offiziell aufgekündigt hatte. Die Minister verfolgen nun ein anderes Abschreckungsmodell: kleine Bewertungszentren – sogenannte „Rückkehr-Hubs“ – in Serbien, Albanien und Nordmazedonien, in denen irreguläre Einreisende während der Bearbeitung ihrer Anträge untergebracht werden könnten.
Obwohl der EU-Vorschlag noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments benötigt, sondieren Grenzbehörden in Spanien und Italien bereits Ghana und Tunesien als potenzielle Partnerländer. Geschäftsreisende warnen davor, dass unterschiedliche Auslagerungsregelungen zu einem Flickenteppich von Reisehinweisen und konsularischen Zugangsbestimmungen in Europa führen könnten.
Unternehmen, die kurzfristige Einsätze in der EU oder auf dem Westbalkan planen, sollten die Umsetzungsfristen genau beobachten: Mitarbeiter, die über „sichere Drittstaaten“ reisen, könnten mit neuen Dokumentenkontrollen konfrontiert werden, und Versicherer könnten den Schutz bei Haft oder medizinischen Kosten anpassen.
Für Mobility-Experten lautet die zentrale Botschaft: politische Fragmentierung. Da Großbritannien, die EU und einzelne Balkanstaaten jeweils unterschiedliche Auslagerungsmodelle testen, müssen Compliance-Teams besonders bei der Verlegung von Auftragnehmern und Angehörigen wachsam sein und länderspezifische Haftungsrisiken im Blick behalten.
Quelle: The Sun
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