
Die US-Botschaft in Neu-Delhi veröffentlichte am 13. Dezember 2025 eine ungewöhnlich deutliche Warnung an indische Staatsbürger: Die Einreise in die USA mit einem B-1/B-2 Besuchervisum zum Zweck der Geburt eines Kindes – um diesem die US-Staatsbürgerschaft zu sichern – ist verboten und führt zur sofortigen Ablehnung des Visums.
Die Warnung, die auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Botschaft veröffentlicht wurde, verweist auf eine langjährige Regelung im US Foreign Affairs Manual, die Konsularbeamten erlaubt, Visa zu verweigern, wenn der wahre Reisegrund „Geburtstourismus“ vermutet wird. Laut Behörden wurde die Klarstellung durch einen Anstieg von Terminanfragen schwangerer Frauen im späten Stadium der Schwangerschaft ausgelöst.
Für Geschäftsreisende und Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Mitarbeiter oder Begleitpersonen mit sichtbarer Schwangerschaft müssen einen echten Reisegrund – etwa Kundentermine, Konferenzen oder Tourismus – sowie enge Bindungen zu Indien nachweisen können. Die Empfehlung lautet, Arbeitgeberbescheinigungen, Reisepläne und ärztliche Atteste über geplante medizinische Betreuung in Indien mitzuführen. Konsularbeamte prüfen Glaubwürdigkeit, finanzielle Mittel und die Absicht, das Land nach dem erlaubten Aufenthalt wieder zu verlassen.
Einwanderungsanwälte betonen, dass die Verschärfung Teil einer umfassenderen US-Strategie ist, den Missbrauch von Visa einzudämmen, nachdem mehrere Unternehmen wegen des Angebots von „Staatsbürgerschaft-durch-Geburt“-Paketen strafrechtlich verfolgt wurden. Auch Fluggesellschaften, die Passagiere mit zweifelhaftem Reisegrund befördern, könnten bei der sekundären Kontrolle verstärkt befragt werden.
Indische Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter zu kurzfristigen B-1/B-2 Reisen in die USA entsenden, sollten ihre Reiserichtlinien überarbeiten. Eine sorgfältige Dokumentation der Reisegründe kann teure kurzfristige Visaablehnungen vermeiden, die Projektpläne stören und bei zukünftigen Anträgen Misstrauen erwecken.
Die Warnung, die auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Botschaft veröffentlicht wurde, verweist auf eine langjährige Regelung im US Foreign Affairs Manual, die Konsularbeamten erlaubt, Visa zu verweigern, wenn der wahre Reisegrund „Geburtstourismus“ vermutet wird. Laut Behörden wurde die Klarstellung durch einen Anstieg von Terminanfragen schwangerer Frauen im späten Stadium der Schwangerschaft ausgelöst.
Für Geschäftsreisende und Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Mitarbeiter oder Begleitpersonen mit sichtbarer Schwangerschaft müssen einen echten Reisegrund – etwa Kundentermine, Konferenzen oder Tourismus – sowie enge Bindungen zu Indien nachweisen können. Die Empfehlung lautet, Arbeitgeberbescheinigungen, Reisepläne und ärztliche Atteste über geplante medizinische Betreuung in Indien mitzuführen. Konsularbeamte prüfen Glaubwürdigkeit, finanzielle Mittel und die Absicht, das Land nach dem erlaubten Aufenthalt wieder zu verlassen.
Einwanderungsanwälte betonen, dass die Verschärfung Teil einer umfassenderen US-Strategie ist, den Missbrauch von Visa einzudämmen, nachdem mehrere Unternehmen wegen des Angebots von „Staatsbürgerschaft-durch-Geburt“-Paketen strafrechtlich verfolgt wurden. Auch Fluggesellschaften, die Passagiere mit zweifelhaftem Reisegrund befördern, könnten bei der sekundären Kontrolle verstärkt befragt werden.
Indische Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter zu kurzfristigen B-1/B-2 Reisen in die USA entsenden, sollten ihre Reiserichtlinien überarbeiten. Eine sorgfältige Dokumentation der Reisegründe kann teure kurzfristige Visaablehnungen vermeiden, die Projektpläne stören und bei zukünftigen Anträgen Misstrauen erwecken.
Quelle: Times of India