
Italienische Präfekturen haben ein beispielloses Sicherheitskonzept für den 31. Dezember 2025 vorgestellt, das sowohl Anwohner als auch Geschäftsreisende betrifft. Laut Ansa wird die Teilnehmerzahl beim Konzert im Circus Maximus in Rom auf 40.000 begrenzt. Die Besucher müssen durch metalldetektorähnliche Kontrollpunkte wie am Flughafen, und Glasflaschen, Aerosole sowie Pfefferspray sind verboten. Der Mailänder Piazza Duomo wird mit 17 Zugangspunkten abgesperrt, die maximale Besucherzahl liegt bei 4.500. Ähnliche Zugangsbeschränkungen gelten auch für die Hauptplätze in Venedig, Neapel und Bologna.
Obwohl die Maßnahmen als Anti-Terror- und Sicherheitsvorkehrungen für Menschenmengen dargestellt werden, schaffen sie de facto temporäre Binnengrenzkontrollen innerhalb der Stadtgrenzen. Arbeitgeber mit Reisenden in Italien während der Feiertage sollten beachten, dass kurzfristige Fahrdienst-Abholungen in den Sperrzonen nicht möglich sind und dass öffentliche Verkehrsmittel bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen frühzeitig schließen können.
Das Innenministerium hat zudem das landesweite Verbot privater Feuerwerke bekräftigt; Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 500 Euro und Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper geahndet. Hotels innerhalb der abgesperrten Bereiche müssen ihre Gästelisten bis spätestens 18:00 Uhr am 30. Dezember der Polizei übermitteln. Reisemanagement-Teams sollten daher die Unterkünfte kontaktieren, um die Zugangsregelungen zu klären, und Mitarbeiter darauf hinweisen, jederzeit Ausweisdokumente mitzuführen. Die EU-Verordnung 2016/399 (Schengener Grenzkodex) erlaubt solche gezielten Maßnahmen, sofern sie temporär und verhältnismäßig sind. Die Stadtbehörden versichern, dass die Kontrollen bis zum Morgengrauen des 1. Januar 2026 aufgehoben werden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste Erkenntnis, dass selbst Inlandsreisen Sorgfaltspflichten auslösen können, wenn Kommunen Maßnahmen zur Menschenmengensteuerung erlassen. Unternehmen sollten SMS-Warnungen versenden, Transfers außerhalb der Sperrzonen vorab buchen und Reisende anweisen, die Protezione Civile IT-Alert-App für Echtzeit-Informationen herunterzuladen.
Obwohl die Maßnahmen als Anti-Terror- und Sicherheitsvorkehrungen für Menschenmengen dargestellt werden, schaffen sie de facto temporäre Binnengrenzkontrollen innerhalb der Stadtgrenzen. Arbeitgeber mit Reisenden in Italien während der Feiertage sollten beachten, dass kurzfristige Fahrdienst-Abholungen in den Sperrzonen nicht möglich sind und dass öffentliche Verkehrsmittel bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen frühzeitig schließen können.
Das Innenministerium hat zudem das landesweite Verbot privater Feuerwerke bekräftigt; Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 500 Euro und Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper geahndet. Hotels innerhalb der abgesperrten Bereiche müssen ihre Gästelisten bis spätestens 18:00 Uhr am 30. Dezember der Polizei übermitteln. Reisemanagement-Teams sollten daher die Unterkünfte kontaktieren, um die Zugangsregelungen zu klären, und Mitarbeiter darauf hinweisen, jederzeit Ausweisdokumente mitzuführen. Die EU-Verordnung 2016/399 (Schengener Grenzkodex) erlaubt solche gezielten Maßnahmen, sofern sie temporär und verhältnismäßig sind. Die Stadtbehörden versichern, dass die Kontrollen bis zum Morgengrauen des 1. Januar 2026 aufgehoben werden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste Erkenntnis, dass selbst Inlandsreisen Sorgfaltspflichten auslösen können, wenn Kommunen Maßnahmen zur Menschenmengensteuerung erlassen. Unternehmen sollten SMS-Warnungen versenden, Transfers außerhalb der Sperrzonen vorab buchen und Reisende anweisen, die Protezione Civile IT-Alert-App für Echtzeit-Informationen herunterzuladen.
Quelle: ANSA English Service
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