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Italiens Investoren-„Goldenes Visum“ im Fokus: Anträge steigen vor 2026 sprunghaft an

Dez. 31, 2025
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Italiens Investoren-„Goldenes Visum“ im Fokus: Anträge steigen vor 2026 sprunghaft an
Ein am 30. Dezember 2025 im Economic Times veröffentlichter Bericht hebt das erneute Interesse am italienischen Investorenvisum – umgangssprachlich als Goldenes Visum bekannt – hervor, da globale Mobilitätsplaner strategische Standorte im Schengen-Raum suchen. Das 2017 gestartete Programm gewährt Nicht-EU-Bürgern, die mindestens 250.000 € in ein innovatives italienisches Start-up, 500.000 € in ein bestehendes Unternehmen, 2 Millionen € in Staatsanleihen investieren oder 1 Million € an ein gemeinnütziges Projekt spenden, eine anfängliche Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Erfolgreiche Antragsteller können diese um drei Jahre verlängern, nach fünf Jahren eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung beantragen und schließlich die italienische Staatsbürgerschaft erwerben.

Laut dem Bericht stiegen die Anträge in der zweiten Hälfte 2025 um 22 %, da die geopolitische Unsicherheit die vergleichsweise niedrigen Zugangshürden und flexiblen Aufenthaltsbedingungen Südeuropas attraktiver machten als konkurrierende Programme in Spanien und Portugal. Einwanderungsanwälte verweisen darauf, dass die Bearbeitungszeiten dank des vollständig digitalen „Nulla Osta“-Genehmigungssystems, das Anfang dieses Jahres eingeführt wurde, nun durchschnittlich drei bis vier Monate betragen. Diese Beschleunigung erleichtert es Unternehmen, Führungskräfte, Gründer und vermögende Mitarbeiter vor dem Start des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) im Jahr 2026 zu verlegen.

Italiens Investoren-„Goldenes Visum“ im Fokus: Anträge steigen vor 2026 sprunghaft an


Ein weiterer Anreiz ist die Steuerpolitik. Italiens Pauschalsteuerregelung von 100.000 € für neue Einwohner auf nicht-italienische Einkünfte, die im Haushaltsplan 2026 auf 15 Jahre verlängert wurde, ergänzt das Goldene Visum ideal und macht Städte wie Mailand und Florenz zu ernsthaften Konkurrenten von London und Paris für vermögende Familien. Arbeitgeber sollten jedoch beachten, dass Inhaber mindestens 183 Tage pro Jahr in Italien verbringen müssen, um die meisten Doppelbesteuerungsvergünstigungen in Anspruch nehmen zu können – ein Detail, das in Marketingbroschüren oft übersehen wird.

Talentstrategen sollten Compliance-Vorgaben berücksichtigen: Die Investitionen müssen innerhalb von drei Monaten nach Visumerteilung getätigt werden, andernfalls droht der Widerruf. Unternehmen, die Gründer über diesen Weg entsenden, sollten zudem die seit Januar 2025 geltende Pflicht zur biometrischen Erfassung für D-Visa einplanen und Termine bei den regionalen Polizeidienststellen für die Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) berücksichtigen.
Quelle: The Economic Times

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