
Italienische Reisende müssen sich über die Weihnachtszeit möglicherweise auf lange Warteschlangen an Flughäfen einstellen, da eine neue Streikwelle den ohnehin geschäftigen Festtagsverkehr bedroht. Die Turiner Tageszeitung CronacaQui berichtet, dass Bodenpersonal und Kabinenbesatzungen in Großbritannien, Spanien **und Italien** bereits zu Streiks aufgerufen haben, wobei die Hauptstörung in Italien für den 9. Januar geplant ist.
Die Gewerkschaft CUB Trasporti hat zu einem landesweiten vierstündigen Ausstand (13:00–17:00 Uhr) aufgerufen, der Rampenmitarbeiter, Check-in-Personal und Sicherheitskontrollen betrifft. Zudem werden die Mitarbeiter von Swissport Italia am Flughafen Mailand-Linate am selben Tag für 24 Stunden die Arbeit niederlegen.
Obwohl gesetzlich vorgeschriebene „Garantieservice“-Zeiträume Früh- und Spätflüge schützen, sind die mittäglichen Flüge, die besonders von Geschäftsreisenden genutzt werden, gefährdet. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat die Airlines aufgefordert, bis zum 3. Januar überarbeitete Flugpläne einzureichen, damit Passagiere rechtzeitig neu abgesichert werden können. Die Streiks folgen auf eine Welle von Lohnstreitigkeiten: Gepäckabfertiger argumentieren, dass die sechsprozentige Lebenshaltungskostenanpassung für 2024 durch die Inflation von über acht Prozent in Mailand und Rom mehr als aufgezehrt wurde.
Die Störungen könnten bis weit in den Januar hinein andauern. Das Fluglotsenpersonal von Enav in Verona hat für den 31. Januar einen Protest angekündigt, während die Bodencrews in Bologna und Venedig über koordinierte Streikmaßnahmen abstimmen, falls die Gehaltsverhandlungen nicht vorankommen. Ryanair und ITA Airways haben angekündigt, für Flüge, die zwischen dem 8. und 10. Januar betroffene Flughäfen ansteuern, kostenlose Umbuchungen anzubieten.
Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Reisepläne sollten mit Pufferzeiten und flexiblen Tarifen gestaltet werden, Mitarbeiter sollten daran erinnert werden, bereits am Vorabend online einzuchecken, und Bahnverbindungen auf Hauptstrecken wie Mailand–Rom, die in unter drei Stunden mit dem Hochgeschwindigkeitszug bewältigt werden, sollten als Alternative geprüft werden. Mobilitätsmanager sollten zudem darauf hinweisen, dass die EU-Verordnung 261/2004 bei Streiks, die als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, keine Entschädigung vorsieht. Das bedeutet, dass Unternehmen die Kosten für Hotels oder Umleitungen tragen müssen, wenn die Reiserichtlinien eine Fürsorgepflicht vorsehen.
Die Gewerkschaft CUB Trasporti hat zu einem landesweiten vierstündigen Ausstand (13:00–17:00 Uhr) aufgerufen, der Rampenmitarbeiter, Check-in-Personal und Sicherheitskontrollen betrifft. Zudem werden die Mitarbeiter von Swissport Italia am Flughafen Mailand-Linate am selben Tag für 24 Stunden die Arbeit niederlegen.
Obwohl gesetzlich vorgeschriebene „Garantieservice“-Zeiträume Früh- und Spätflüge schützen, sind die mittäglichen Flüge, die besonders von Geschäftsreisenden genutzt werden, gefährdet. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat die Airlines aufgefordert, bis zum 3. Januar überarbeitete Flugpläne einzureichen, damit Passagiere rechtzeitig neu abgesichert werden können. Die Streiks folgen auf eine Welle von Lohnstreitigkeiten: Gepäckabfertiger argumentieren, dass die sechsprozentige Lebenshaltungskostenanpassung für 2024 durch die Inflation von über acht Prozent in Mailand und Rom mehr als aufgezehrt wurde.
Die Störungen könnten bis weit in den Januar hinein andauern. Das Fluglotsenpersonal von Enav in Verona hat für den 31. Januar einen Protest angekündigt, während die Bodencrews in Bologna und Venedig über koordinierte Streikmaßnahmen abstimmen, falls die Gehaltsverhandlungen nicht vorankommen. Ryanair und ITA Airways haben angekündigt, für Flüge, die zwischen dem 8. und 10. Januar betroffene Flughäfen ansteuern, kostenlose Umbuchungen anzubieten.
Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Reisepläne sollten mit Pufferzeiten und flexiblen Tarifen gestaltet werden, Mitarbeiter sollten daran erinnert werden, bereits am Vorabend online einzuchecken, und Bahnverbindungen auf Hauptstrecken wie Mailand–Rom, die in unter drei Stunden mit dem Hochgeschwindigkeitszug bewältigt werden, sollten als Alternative geprüft werden. Mobilitätsmanager sollten zudem darauf hinweisen, dass die EU-Verordnung 261/2004 bei Streiks, die als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, keine Entschädigung vorsieht. Das bedeutet, dass Unternehmen die Kosten für Hotels oder Umleitungen tragen müssen, wenn die Reiserichtlinien eine Fürsorgepflicht vorsehen.
Quelle: Torino Cronaca