
Ein am 30. Dezember veröffentlichter Bericht hat das Interesse an Italiens Investor-Visum – besser bekannt als Goldenes Visum – neu entfacht, indem er dessen vergleichsweise geringe Kosten und schnelle Bearbeitungszeit im Vergleich zu konkurrierenden EU-Programmen für Aufenthaltsgenehmigungen durch Investitionen hervorhebt. Das 2017 eingeführte Programm gewährt Nicht-EU-Bürgern eine zweijährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mindestens 250.000 Euro in ein innovatives italienisches Start-up oder 500.000 Euro in ein etabliertes Unternehmen investieren. Alternativ sind auch 2 Millionen Euro in Staatsanleihen oder eine philanthropische Spende von 1 Million Euro möglich.
Die Analyse der Economic Times betont zwei Faktoren, die besonders Unternehmensgründer anziehen: keine Mindestaufenthaltsdauer und das Recht auf visumfreies Reisen im 27-staatigen Schengen-Raum. Die Bearbeitungszeit lag 2025 im Durchschnitt bei drei bis vier Monaten – schneller als vergleichbare Programme in Portugal oder Spanien. Erfolgreiche Antragsteller können nach fünf Jahren eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach zehn Jahren die italienische Staatsbürgerschaft, vorbehaltlich von Sprach- und Integrationsprüfungen.
Für globale Mobilitätsteams bietet das Visum einen strategischen Zugang zu Europa, ohne die Gehalts- und Substanzanforderungen, die bei Start-up-Visa oder Blue-Card-Programmen üblich sind. Vermögende Führungskräfte können sich in Mailand oder Rom niederlassen und gleichzeitig regionale Geschäftsbereiche leiten, während Unternehmen das Visum nutzen können, um Schlüsselkräfte vor einer vollständigen Unternehmensverlagerung zu binden.
Auch steuerlich ist Italien attraktiv: Das „New Resident“-Programm erlaubt es qualifizierten Personen, die Steuer auf Auslandseinkommen für 15 Jahre auf 100.000 Euro pro Jahr zu begrenzen, während zuziehende Arbeitnehmer für fünf Jahre eine 50-prozentige Einkommensteuerbefreiung erhalten. Zusammen machen diese Regelungen Italien zu einer der EU-weit steuerlich günstigsten Optionen für mobiles Kapital.
Der Haken: Die Compliance wird komplexer. Ab dem 11. Januar 2026 müssen Antragsteller für Langzeitvisa – darunter Goldenes Visum und Wahlaufenthalt – biometrische Fingerabdrücke in Konsulaten abgeben, was Termine und Kosten verlängert. Berater empfehlen, Anträge mindestens sechs Monate vor dem geplanten Umzugstermin zu stellen, um unter dem neuen Regime einen Termin zu sichern.
Die Analyse der Economic Times betont zwei Faktoren, die besonders Unternehmensgründer anziehen: keine Mindestaufenthaltsdauer und das Recht auf visumfreies Reisen im 27-staatigen Schengen-Raum. Die Bearbeitungszeit lag 2025 im Durchschnitt bei drei bis vier Monaten – schneller als vergleichbare Programme in Portugal oder Spanien. Erfolgreiche Antragsteller können nach fünf Jahren eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach zehn Jahren die italienische Staatsbürgerschaft, vorbehaltlich von Sprach- und Integrationsprüfungen.
Für globale Mobilitätsteams bietet das Visum einen strategischen Zugang zu Europa, ohne die Gehalts- und Substanzanforderungen, die bei Start-up-Visa oder Blue-Card-Programmen üblich sind. Vermögende Führungskräfte können sich in Mailand oder Rom niederlassen und gleichzeitig regionale Geschäftsbereiche leiten, während Unternehmen das Visum nutzen können, um Schlüsselkräfte vor einer vollständigen Unternehmensverlagerung zu binden.
Auch steuerlich ist Italien attraktiv: Das „New Resident“-Programm erlaubt es qualifizierten Personen, die Steuer auf Auslandseinkommen für 15 Jahre auf 100.000 Euro pro Jahr zu begrenzen, während zuziehende Arbeitnehmer für fünf Jahre eine 50-prozentige Einkommensteuerbefreiung erhalten. Zusammen machen diese Regelungen Italien zu einer der EU-weit steuerlich günstigsten Optionen für mobiles Kapital.
Der Haken: Die Compliance wird komplexer. Ab dem 11. Januar 2026 müssen Antragsteller für Langzeitvisa – darunter Goldenes Visum und Wahlaufenthalt – biometrische Fingerabdrücke in Konsulaten abgeben, was Termine und Kosten verlängert. Berater empfehlen, Anträge mindestens sechs Monate vor dem geplanten Umzugstermin zu stellen, um unter dem neuen Regime einen Termin zu sichern.
Quelle: The Economic Times
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