
In einem schnellen Urteil, das die Quotenregelung des Decreto-Flussi 2025 in Italien verändern könnte, hat das Verwaltungsgericht der Region Latium (TAR) am 24. Dezember die Ablehnung eines Visums für einen marokkanischen Arbeitnehmer aus verfahrensrechtlichen Gründen ausgesetzt. Das italienische Konsulat in Casablanca hatte das Arbeitsvisum abgelehnt, weil der Arbeitgeber die Einstellung per zertifizierter E-Mail (PEC) bestätigte und nicht über das Online-Portal des Außenministeriums.
Die Richter stellten fest, dass das Konsulat gegen das Prinzip des „soccorso istruttorio“ verstoßen hat, das die Behörden verpflichtet, Antragsteller auf kleinere Dokumentationsfehler hinzuweisen, bevor eine Ablehnung ausgesprochen wird. Außerdem entschieden sie, dass Artikel 3 des Dekrets Nr. 125/2024 – der pauschale Aussetzungen für Staatsangehörige „risikoreicher“ Länder erlaubt – ein gültiges Nulla Osta nicht außer Kraft setzen kann, sofern die Arbeitsaufsicht keine negative Stellungnahme abgegeben hat.
Obwohl es sich um eine einstweilige Anordnung handelt, die noch einer endgültigen Entscheidung bedarf, sehen Einwanderungsanwälte darin eine Chance, hunderte festgefahrene Fälle aus der Quotenvergabe 2025 wieder aufzunehmen. Viele Arbeitgeber hatten sich darüber beschwert, dass das noch fehleranfällige Online-System zu unbeabsichtigten Eingabefehlern führte, die Konsulate dann nach monatelangem Warten zur Visumsverweigerung nutzten.
Praktische Folgen: Unternehmen, die für das Quotenfenster 2026-28 nicht-EU-Talente gesponsert haben, sollten ihre Anträge auf ähnliche technische Mängel prüfen und bereit sein, innerhalb von 60 Tagen nach Ablehnung beim TAR Einspruch einzulegen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Gericht die einstweilige Aussetzung in weniger als zehn Tagen erließ – ein Zeichen dafür, dass die Justiz bürokratische Ablehnungen zunehmend ungeduldig sieht.
Politisch erhöht die Entscheidung den Druck auf das Außenministerium, vor der Quotenöffnung im nächsten Jahr eine durchgängige digitale Visumsplattform bereitzustellen und klarzustellen, wann Anti-Ausbeutungsprüfungen rechtmäßig angewendet werden dürfen.
Die Richter stellten fest, dass das Konsulat gegen das Prinzip des „soccorso istruttorio“ verstoßen hat, das die Behörden verpflichtet, Antragsteller auf kleinere Dokumentationsfehler hinzuweisen, bevor eine Ablehnung ausgesprochen wird. Außerdem entschieden sie, dass Artikel 3 des Dekrets Nr. 125/2024 – der pauschale Aussetzungen für Staatsangehörige „risikoreicher“ Länder erlaubt – ein gültiges Nulla Osta nicht außer Kraft setzen kann, sofern die Arbeitsaufsicht keine negative Stellungnahme abgegeben hat.
Obwohl es sich um eine einstweilige Anordnung handelt, die noch einer endgültigen Entscheidung bedarf, sehen Einwanderungsanwälte darin eine Chance, hunderte festgefahrene Fälle aus der Quotenvergabe 2025 wieder aufzunehmen. Viele Arbeitgeber hatten sich darüber beschwert, dass das noch fehleranfällige Online-System zu unbeabsichtigten Eingabefehlern führte, die Konsulate dann nach monatelangem Warten zur Visumsverweigerung nutzten.
Praktische Folgen: Unternehmen, die für das Quotenfenster 2026-28 nicht-EU-Talente gesponsert haben, sollten ihre Anträge auf ähnliche technische Mängel prüfen und bereit sein, innerhalb von 60 Tagen nach Ablehnung beim TAR Einspruch einzulegen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Gericht die einstweilige Aussetzung in weniger als zehn Tagen erließ – ein Zeichen dafür, dass die Justiz bürokratische Ablehnungen zunehmend ungeduldig sieht.
Politisch erhöht die Entscheidung den Druck auf das Außenministerium, vor der Quotenöffnung im nächsten Jahr eine durchgängige digitale Visumsplattform bereitzustellen und klarzustellen, wann Anti-Ausbeutungsprüfungen rechtmäßig angewendet werden dürfen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News