
Wien hat die vorübergehenden Passkontrollen an den Landgrenzen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien bis zum 15. Juni 2026 verlängert, wie eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 7. Januar bestätigt. Die Ausnahmeregelung von den üblichen Schengen-Freizügigkeitsbestimmungen trat am 16. Dezember 2025 in Kraft und kann jeweils um sechs Monate verlängert werden.
Das Innenministerium begründet die Maßnahme mit anhaltender irregulärer Migration entlang der Westbalkan-Route, begrenzten Kapazitäten in Aufnahmeeinrichtungen sowie erhöhten Terrorwarnstufen im Zusammenhang mit den Konflikten in der Ukraine und im Nahen Osten. Obwohl Österreich betont, dass die Kontrollen „gezielt und risikobasiert“ erfolgen, berichten Logistikunternehmen von Wartezeiten von bis zu 45 Minuten für den Güterverkehr an den Grenzübergängen Nickelsdorf (HU) und Spielfeld (SI).
Geschäftsreisende sollten bei Fahrten oder grenzüberschreitenden Zugverbindungen mehr Zeit einplanen. Die Grenzbeamten verlangen zunehmend neben dem Reisepass auch Hotelbuchungen oder einen Beschäftigungsnachweis. EU-Bürger können weiterhin die e-Gates an Flughäfen nutzen, doch die Stichprobenkontrollen auf den Strecken Wien–Bratislava und Wien–Prag haben sich verschärft.
Arbeitgeber mit Grenzgänger-Belegschaften müssen die neue Grenzgängerbewilligung Österreichs beachten, die im Dezember 2025 eingeführt wurde: Pendler müssen die Bewilligungskarte *und* einen Nachweis des Wohnsitzes im Ausland mitführen, um Bußgelder vor Ort zu vermeiden. Personalabteilungen wird empfohlen, aktualisierte Reisebestimmungen zu kommunizieren und A1-Bescheinigungen digital zu archivieren.
Das Innenministerium begründet die Maßnahme mit anhaltender irregulärer Migration entlang der Westbalkan-Route, begrenzten Kapazitäten in Aufnahmeeinrichtungen sowie erhöhten Terrorwarnstufen im Zusammenhang mit den Konflikten in der Ukraine und im Nahen Osten. Obwohl Österreich betont, dass die Kontrollen „gezielt und risikobasiert“ erfolgen, berichten Logistikunternehmen von Wartezeiten von bis zu 45 Minuten für den Güterverkehr an den Grenzübergängen Nickelsdorf (HU) und Spielfeld (SI).
Geschäftsreisende sollten bei Fahrten oder grenzüberschreitenden Zugverbindungen mehr Zeit einplanen. Die Grenzbeamten verlangen zunehmend neben dem Reisepass auch Hotelbuchungen oder einen Beschäftigungsnachweis. EU-Bürger können weiterhin die e-Gates an Flughäfen nutzen, doch die Stichprobenkontrollen auf den Strecken Wien–Bratislava und Wien–Prag haben sich verschärft.
Arbeitgeber mit Grenzgänger-Belegschaften müssen die neue Grenzgängerbewilligung Österreichs beachten, die im Dezember 2025 eingeführt wurde: Pendler müssen die Bewilligungskarte *und* einen Nachweis des Wohnsitzes im Ausland mitführen, um Bußgelder vor Ort zu vermeiden. Personalabteilungen wird empfohlen, aktualisierte Reisebestimmungen zu kommunizieren und A1-Bescheinigungen digital zu archivieren.
Quelle: VisaHQ