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Österreich hebt Mindest-Einkommensgrenzen für Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit ab 2026 auf

Jan. 10, 2026
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Österreich hebt Mindest-Einkommensgrenzen für Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit ab 2026 auf
Das österreichische Innenministerium hat stillschweigend die Einkommensgrenze für Drittstaatsangehörige angehoben, die eine beliebte „Aufenthaltsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit“ beantragen oder verlängern möchten. Ein Rundschreiben vom 7. Januar, veröffentlicht am 8. Januar, legt die Netto-Mindesteinkommensgrenze für 2026 bei 1.273,99 € pro Monat für Alleinstehende und 2.009,85 € für verheiratete Paare fest, zuzüglich 196,57 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Die Werte orientieren sich an der jährlichen Indexierung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, dem österreichischen Sozialhilfe-Referenzwert, und bedeuten eine Erhöhung von etwa 4 % gegenüber 2025.

Für die Corporate-Mobility-Branche ist die Änderung zweischneidig. Einerseits verdienen Angestellte mit Rot-Weiß-Rot- oder EU-Blaukarte bereits deutlich über den neuen Mindestwerten, sodass die Einhaltung meist nur eine Formalität ist. Andererseits könnten Selbstfinanzierer, digitale Nomaden und mitreisende Ehepartner, die von passivem Einkommen oder ausländischen Pensionen leben, plötzlich unter die Grenze fallen. Verlängerungsanträge können abgelehnt werden, wenn das Haushaltseinkommen nach Steuern nicht ausreicht, weshalb Personalabteilungen dazu angehalten sind, „Stresstests“ für Gehälter, Sabbaticals und Karrierepausen von Ehepartnern durchzuführen.

Österreich hebt Mindest-Einkommensgrenzen für Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit ab 2026 auf


Praktische Details sind entscheidend: Das Einkommen muss durch Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der drei Monate vor Antragstellung nachgewiesen werden; Mietbürgschaften, Familienbeihilfen und Sozialleistungen, die erst nach Erteilung der Bewilligung gezahlt werden, zählen nicht. Da in Österreich das Gehalt in 14 Monatsraten ausgezahlt wird, müssen Personalverantwortliche sicherstellen, dass der monatliche Nettobetrag nach Abzug aller Abgaben die Mindestgrenze überschreitet.

Mobility-Manager sollten auch die Auswirkungen auf die Lebenshaltungskostenpauschalen im Blick behalten. Die höheren Nettoanforderungen fallen mit steigenden Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung und kommunalen Abgaben zusammen, weshalb die Budgets für Einsätze in Wien, Graz oder Linz möglicherweise im Jahresverlauf angepasst werden müssen. Visa-Dienstleister wie VisaHQ bieten bereits Vorabprüfungen an, die Einkommenslücken vor Terminen aufzeigen und so teure kurzfristige Ablehnungen vermeiden helfen.
Quelle: VisaHQ

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