
Das australische Außenministerium (DFAT) hat am 9. Januar 2026 seine Reisehinweise für Japan aktualisiert und bestätigt, dass Australier weiterhin eine visumfreie Einreise für bis zu 90 Tage zu touristischen und geschäftlichen Zwecken genießen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass Ein- und Ausreisebestimmungen kurzfristig geändert werden können.
Die Aktualisierung folgt auf die schrittweise Einführung automatisierter Ein- und Ausreisekontrollen in Japan sowie Gerüchte in sozialen Medien über eine neue Vorab-Registrierung vor der Abreise. DFAT stellt klar, dass derzeit keine zusätzlichen Formalitäten erforderlich sind, empfiehlt Reisenden jedoch, vor Abflug die Anforderungen bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft zu überprüfen.
Der Hinweis enthält zudem bewährte Empfehlungen zur Vorbereitung auf Naturkatastrophen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Risiko von Erdbeben und Tsunamis weiterhin hoch ist und dass einige Infrastrukturen in der Präfektur Ishikawa nach den Erdbeben 2024 noch repariert werden. Geschäftsreisende werden ermutigt, die Warn-Apps von NHK und JMA herunterzuladen und sich mit den Erdbeben-Sammelpunkten ihres Unternehmens vertraut zu machen.
Mobility-Teams in Unternehmen werden daran erinnert, dass das Arbeiten in Japan mit einem Touristenstatus illegal ist. Kurzfristige Einsätze erfordern die entsprechenden Visa, wie das Engineer/Specialist-in-Humanities-Visum oder das Intra-Company-Transfer-Visum. Verstöße können zu Haft und Abschiebung führen und den Versicherungsschutz des Unternehmens ungültig machen.
Das allgemeine Sicherheitsniveau bleibt auf „Normale Vorsichtsmaßnahmen treffen“, womit Japan zu den wenigen großen Volkswirtschaften gehört, die von DFAT derzeit als grün eingestuft werden.
Die Aktualisierung folgt auf die schrittweise Einführung automatisierter Ein- und Ausreisekontrollen in Japan sowie Gerüchte in sozialen Medien über eine neue Vorab-Registrierung vor der Abreise. DFAT stellt klar, dass derzeit keine zusätzlichen Formalitäten erforderlich sind, empfiehlt Reisenden jedoch, vor Abflug die Anforderungen bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft zu überprüfen.
Der Hinweis enthält zudem bewährte Empfehlungen zur Vorbereitung auf Naturkatastrophen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Risiko von Erdbeben und Tsunamis weiterhin hoch ist und dass einige Infrastrukturen in der Präfektur Ishikawa nach den Erdbeben 2024 noch repariert werden. Geschäftsreisende werden ermutigt, die Warn-Apps von NHK und JMA herunterzuladen und sich mit den Erdbeben-Sammelpunkten ihres Unternehmens vertraut zu machen.
Mobility-Teams in Unternehmen werden daran erinnert, dass das Arbeiten in Japan mit einem Touristenstatus illegal ist. Kurzfristige Einsätze erfordern die entsprechenden Visa, wie das Engineer/Specialist-in-Humanities-Visum oder das Intra-Company-Transfer-Visum. Verstöße können zu Haft und Abschiebung führen und den Versicherungsschutz des Unternehmens ungültig machen.
Das allgemeine Sicherheitsniveau bleibt auf „Normale Vorsichtsmaßnahmen treffen“, womit Japan zu den wenigen großen Volkswirtschaften gehört, die von DFAT derzeit als grün eingestuft werden.
Quelle: Smartraveller (DFAT)