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US-Botschaft warnt indische B1/B2-Antragsteller vor erlaubten Aktivitäten

Jan. 10, 2026
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US-Botschaft warnt indische B1/B2-Antragsteller vor erlaubten Aktivitäten
Die US-Botschaft in Indien hat eine animierte Warnung veröffentlicht, die potenzielle B1/B2-Reisende daran erinnert, was sie in den USA dürfen – und was nicht. Das am 9. Januar veröffentlichte Video fordert Antragsteller dazu auf, die Visabedingungen sorgfältig zu lesen, angesichts eines verschärften Vorgehens gegen Verstöße im Einwanderungsbereich während der zweiten Amtszeit der Trump-Regierung. (timesofindia.indiatimes.com)

Wesentliche Punkte: Geschäftsreisende (B1) dürfen an Meetings teilnehmen, Verträge verhandeln und an kurzen Schulungen mitwirken, jedoch keine lokale Vergütung erhalten; Inhaber eines Touristenvisums (B2) müssen bezahlte Arbeit und langfristige Studien vermeiden. Die Botschaft warnt, dass Missbrauch zur Visastreichung, beschleunigter Ausweisung an Grenzübergängen und mehrjährigen Einreiseverboten führen kann.

US-Botschaft warnt indische B1/B2-Antragsteller vor erlaubten Aktivitäten


Der Zeitpunkt ist bedeutsam. Seit dem 15. Dezember führen US-Konsulate in Indien eine verpflichtende Überprüfung der Social-Media-Profile für die meisten Nichteinwanderungsvisa ein, was die Terminvergabe um geschätzte 30 Prozent verlangsamt. Einwanderungsanwälte berichten, dass Konsularbeamte nun gezielt Fragen zu Remote-Arbeit, Freelance-Tätigkeiten und Honoraren für Konferenzauftritte stellen.

Für indische Unternehmen bedeutet die Warnung eine strengere interne Prüfung der Reisepläne ihrer Mitarbeiter. Reiseverantwortliche sollten schriftliche „Zweckerklärungen“ ausstellen, Aufenthaltsdauern begrenzen und Nachweise über fortlaufende Gehaltszahlungen in Indien vorlegen. Wichtig ist auch, dass Messebesucher Rückflugtickets und Hotelbuchungen mit sich führen.

Analysten sehen in der Botschaft auch eine Vorbereitung auf mögliche Kontrollen bei der Einreise durch US-Zoll- und Grenzschutzbehörden. Unternehmen wird empfohlen, ihre Mitarbeiter auf Sekundärkontrollen vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle mitgeführten Präsentationen oder Laptops dem angegebenen Reisezweck entsprechen.
Quelle: The Times of India

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