
Am 15. Januar stellte die österreichische Koalitionsregierung den nationalen Fahrplan zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor. Dabei wurden schnellere Entscheidungen an Flughäfen, längere Haftzeiten und schärfere Sanktionen für nicht kooperative Asylwerber angekündigt. Laut dem Entwurf sollen alle Asylsuchenden, die per Flugzeug ankommen, ausschließlich am Flughafen Wien-Schwechat bearbeitet werden, wo die Haftdauer auf bis zu 18 Wochen verlängert wird – das Dreifache der bisherigen Höchstgrenze von sechs Wochen. (gmx.at)
Innenminister Gerhard Karner betonte, dass das Ziel darin bestehe, irreguläre Einreisen zu verhindern und Rückführungen zu beschleunigen. Er erklärte: „Asylverfahren müssen, wo immer möglich, außerhalb der EU stattfinden.“ Der Plan sieht zudem vor, die Kürzung von Sozialleistungen in Bundesaufnahmezentren auszuweiten und den Behörden die Möglichkeit zu geben, Strafen zu verhängen, wenn Asylwerber ohne Erlaubnis ihre zugewiesene Unterkunft verlassen.
Der Entwurf integriert das überarbeitete Eurodac-System, das nun eine Gesichtserkennung für Antragsteller ab sechs Jahren vorsieht – bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren – und erweitert die biometrische Erfassung auf undokumentierte Migranten und Staatenlose. Für Arbeitgeber ist besonders relevant, dass die Kontingente für Familiennachzug noch in diesem Jahr in die Niederlassungsverordnung übergehen, was die Verfügbarkeit für Angehörige von Drittstaatsangehörigen möglicherweise einschränkt.
Während Wirtschaftsverbände eine stärkere Grenzverwaltung begrüßen, warnen sie vor Kapazitätsengpässen durch die verlängerten Haftzeiten am einzigen österreichischen Langstreckenflughafen. Fluggesellschaften befürchten, dass Verzögerungen Transitpassagiere abschrecken könnten, und fordern von der Regierung, bei starkem Anstieg der Ankünfte spezielle Transferkorridore zu sichern.
Das Gesetz soll im Februar in die parlamentarische Ausschussberatung gehen und bis Ende des ersten Quartals verabschiedet werden. Mobilitätsteams sollten ihre Krisenmanagement-Protokolle für Transferfälle überprüfen, deren Status sich durch die neuen Haftregeln bei Ankunft ändern könnte.
Innenminister Gerhard Karner betonte, dass das Ziel darin bestehe, irreguläre Einreisen zu verhindern und Rückführungen zu beschleunigen. Er erklärte: „Asylverfahren müssen, wo immer möglich, außerhalb der EU stattfinden.“ Der Plan sieht zudem vor, die Kürzung von Sozialleistungen in Bundesaufnahmezentren auszuweiten und den Behörden die Möglichkeit zu geben, Strafen zu verhängen, wenn Asylwerber ohne Erlaubnis ihre zugewiesene Unterkunft verlassen.
Der Entwurf integriert das überarbeitete Eurodac-System, das nun eine Gesichtserkennung für Antragsteller ab sechs Jahren vorsieht – bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren – und erweitert die biometrische Erfassung auf undokumentierte Migranten und Staatenlose. Für Arbeitgeber ist besonders relevant, dass die Kontingente für Familiennachzug noch in diesem Jahr in die Niederlassungsverordnung übergehen, was die Verfügbarkeit für Angehörige von Drittstaatsangehörigen möglicherweise einschränkt.
Während Wirtschaftsverbände eine stärkere Grenzverwaltung begrüßen, warnen sie vor Kapazitätsengpässen durch die verlängerten Haftzeiten am einzigen österreichischen Langstreckenflughafen. Fluggesellschaften befürchten, dass Verzögerungen Transitpassagiere abschrecken könnten, und fordern von der Regierung, bei starkem Anstieg der Ankünfte spezielle Transferkorridore zu sichern.
Das Gesetz soll im Februar in die parlamentarische Ausschussberatung gehen und bis Ende des ersten Quartals verabschiedet werden. Mobilitätsteams sollten ihre Krisenmanagement-Protokolle für Transferfälle überprüfen, deren Status sich durch die neuen Haftregeln bei Ankunft ändern könnte.
Quelle: GMX.AT