
Nach fast zwei Jahrzehnten wechselhafter Verhandlungen haben Indien und die Europäische Union am 26. Januar 2026 eine umfassende Freihandelsvereinbarung abgeschlossen. Handelssekretär Rajesh Agrawal bezeichnete das Abkommen als die „Mutter aller Handelsdeals“. Die rechtliche Prüfung wird bis zum Frühjahr fortgesetzt, die formelle Unterzeichnung ist vor dem Ende des indischen Geschäftsjahres am 31. März 2026 geplant.
Während Zollsenkungen bei Textilien und Autoteilen für Schlagzeilen sorgten, wiesen Mobilitätsexperten schnell darauf hin, dass der Dienstleistungsanhang ein eigenes Kapitel zu Modus 4 enthält, das kurzfristige Geschäftsbesucher, innerbetriebliche Versetzungen, unabhängige Fachkräfte und Vertragsdienstleister abdeckt. Entwürfe, die Branchenverbänden vorliegen, sehen gegenseitige 90-tägige visumfreie Aufenthalte für IT-Manager sowie eine beschleunigte konsularische Abwicklung für indische IT- und Ingenieurfachkräfte vor.
Das Abkommen etabliert zudem einen Dialog zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen in den Bereichen Buchhaltung, Architektur und medizinische Dienstleistungen – Bereiche, in denen frühere indische Handelsabkommen nur begrenzte Erleichterungen boten. Wird das FTA wie geplant umgesetzt, könnte es die derzeitigen Schengen-Visaverfahren für Projektteams um Wochen verkürzen und die Gehaltsschwellen für Arbeitserlaubnisse in ausgewählten EU-Staaten senken.
Indische Exporteure mit Vor-Ort-Installationspflichten sollten die Umsetzungsvorgaben der Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) sowie der einzelnen EU-Mitgliedstaaten genau verfolgen. Unternehmen müssen ihre Entsendepolitik möglicherweise rasch anpassen, sobald das Abkommen in Kraft tritt.
Während Zollsenkungen bei Textilien und Autoteilen für Schlagzeilen sorgten, wiesen Mobilitätsexperten schnell darauf hin, dass der Dienstleistungsanhang ein eigenes Kapitel zu Modus 4 enthält, das kurzfristige Geschäftsbesucher, innerbetriebliche Versetzungen, unabhängige Fachkräfte und Vertragsdienstleister abdeckt. Entwürfe, die Branchenverbänden vorliegen, sehen gegenseitige 90-tägige visumfreie Aufenthalte für IT-Manager sowie eine beschleunigte konsularische Abwicklung für indische IT- und Ingenieurfachkräfte vor.
Das Abkommen etabliert zudem einen Dialog zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen in den Bereichen Buchhaltung, Architektur und medizinische Dienstleistungen – Bereiche, in denen frühere indische Handelsabkommen nur begrenzte Erleichterungen boten. Wird das FTA wie geplant umgesetzt, könnte es die derzeitigen Schengen-Visaverfahren für Projektteams um Wochen verkürzen und die Gehaltsschwellen für Arbeitserlaubnisse in ausgewählten EU-Staaten senken.
Indische Exporteure mit Vor-Ort-Installationspflichten sollten die Umsetzungsvorgaben der Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) sowie der einzelnen EU-Mitgliedstaaten genau verfolgen. Unternehmen müssen ihre Entsendepolitik möglicherweise rasch anpassen, sobald das Abkommen in Kraft tritt.
Quelle: The Times of India
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