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Indien-EU-Mobilitätspakt für Gipfel am 27. Januar geplant – Neue Wege für Arbeit und Studium öffnen sich

Jan. 26, 2026
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Indien-EU-Mobilitätspakt für Gipfel am 27. Januar geplant – Neue Wege für Arbeit und Studium öffnen sich
Der 16. Indien-EU-Gipfel am kommenden Dienstag wird voraussichtlich die lang erwartete „Partnerschaft für Mobilität und Migration“ verkünden, berichteten hochrangige Beamte am 25. Januar 2026 gegenüber The Economic Times. (m.economictimes.com) Das Abkommen wird die bisher bestehenden bilateralen Vereinbarungen Indiens mit Deutschland, Frankreich, Portugal, Finnland und weiteren Ländern zu einem einheitlichen Rahmenwerk für die gesamte EU zusammenführen.

Laut dem von Verhandlungsführern eingesehenen Entwurf verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, jährlich bis zu 100.000 mehrjährige Arbeitserlaubnisse sowie mindestens 35.000 Aufenthaltserlaubnisse für Absolventen an indische Staatsangehörige für die nächsten fünf Jahre auszustellen. Im Gegenzug wird Indien die Qualifikationsüberprüfung durch einen neuen Nationalen Qualifikationspass vereinfachen und einer schnellen Rückführung von Überziehern zustimmen.

Das Abkommen spiegelt den schrumpfenden Arbeitsmarkt Europas wider. Eurostat prognostiziert, dass die erwerbsfähige Bevölkerung der EU zwischen 2025 und 2030 um 6 Millionen sinken wird, wobei allein Deutschland jährlich einen Mangel von 400.000 Fachkräften erwartet. Indische Ingenieure, Pflegekräfte und Mitarbeiter im Gastgewerbe schließen bereits viele dieser Lücken; das neue Abkommen wird die Wege klarer gestalten und vor allem grenzüberschreitend innerhalb der EU nutzbar machen.

Indien-EU-Mobilitätspakt für Gipfel am 27. Januar geplant – Neue Wege für Arbeit und Studium öffnen sich


Für indische Studierende sieht die Vereinbarung automatische 12-monatige Visa zur Jobsuche nach dem Studium sowie die Anerkennung indischer Masterabschlüsse im Bologna-Rahmen vor. Universitäten in Irland, Polen und den Niederlanden – die ihre Abhängigkeit von chinesischen Studierenden reduzieren wollen – haben sich intensiv für diese Zugeständnisse eingesetzt.

Mobilitätsmanager in Unternehmen sollten sich auf eine Doppelregelung einstellen: Die EU-Blue-Card-Regeln werden bis mindestens 2028 parallel zu länderspezifischen Quoten gelten. Experten empfehlen, globale HRIS-Systeme zu aktualisieren, um die Gültigkeit von Arbeitserlaubnissen in 27 Jurisdiktionen abzubilden und Budgets für neue Sozialversicherungskoordinationsprotokolle einzuplanen, die mit dem Abkommen einhergehen.

Nach Unterzeichnung muss das Abkommen vom Europäischen Parlament und dem indischen Kabinett ratifiziert werden; beide Seiten streben einen vorläufigen Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 an. Unternehmen, die für Mitte des Jahres Entsendungen planen, sollten die Umsetzungsfristen daher genau beobachten.
Quelle: The Economic Times

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