
Internationale Passagiere, die nach 00:01 Uhr am 2. Februar in Indien landen, erleben bereits ein neues Zollregime. Die unter dem Zollgesetz veröffentlichte und am 1. Februar im Amtsblatt bekannt gemachte Gepäckverordnung 2026 ersetzt ein Flickwerk von Rundschreiben, das sich im letzten Jahrzehnt angesammelt hatte.
Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung der allgemeinen zollfreien Freigrenze – von ₹50.000 auf ₹75.000 – für in Indien ansässige Personen, Overseas Citizens of India (OCI) und andere Nicht-Touristen mit Visum, die per Luft- oder Seeverkehr einreisen. Ausländische Touristen genießen nun eine höhere Freigrenze von ₹25.000, während die Freigrenze für Flugpersonal moderat auf ₹2.500 steigt.
Die Schmuckgrenzen wurden vereinheitlicht und basieren nun auf Gewicht statt Wert: Frauen, die seit mindestens einem Jahr im Ausland leben, dürfen jetzt 40 Gramm Gold zollfrei einführen; alle anderen Passagiere sind auf 20 Gramm begrenzt. Zollbeamte hatten sich lange über die schwankenden Goldpreise beschwert, die die Kontrolle erschwerten; die neue Regel schafft hier klare Verhältnisse.
Die Verordnung kodifiziert zudem ein vereinfachtes „Wohnsitzverlagerungs“-Programm. Rückkehrende Inder, die länger als zwei Jahre im Ausland gelebt haben, dürfen nun persönliche und haushaltsübliche Gegenstände im Wert von bis zu ₹7,5 Lakh zollfrei einführen, was die Rückführungskosten für multinationale Mitarbeiter deutlich senkt.
Der wohl bedeutendste Wandel ist jedoch prozedural: Einreisende müssen künftig eine einzige digitale Zollanmeldung ausfüllen – integriert in Indiens „Air Suvidha“-Plattform – statt Papierformulare. Behörden versprechen, dass dies die durchschnittlichen Abfertigungszeiten an großen Flughäfen um 30 Prozent verkürzen wird, eine wichtige Verbesserung, während Indien auf ein jährliches Passagieraufkommen von 350 Millionen bis 2028 zusteuert.
Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung der allgemeinen zollfreien Freigrenze – von ₹50.000 auf ₹75.000 – für in Indien ansässige Personen, Overseas Citizens of India (OCI) und andere Nicht-Touristen mit Visum, die per Luft- oder Seeverkehr einreisen. Ausländische Touristen genießen nun eine höhere Freigrenze von ₹25.000, während die Freigrenze für Flugpersonal moderat auf ₹2.500 steigt.
Die Schmuckgrenzen wurden vereinheitlicht und basieren nun auf Gewicht statt Wert: Frauen, die seit mindestens einem Jahr im Ausland leben, dürfen jetzt 40 Gramm Gold zollfrei einführen; alle anderen Passagiere sind auf 20 Gramm begrenzt. Zollbeamte hatten sich lange über die schwankenden Goldpreise beschwert, die die Kontrolle erschwerten; die neue Regel schafft hier klare Verhältnisse.
Die Verordnung kodifiziert zudem ein vereinfachtes „Wohnsitzverlagerungs“-Programm. Rückkehrende Inder, die länger als zwei Jahre im Ausland gelebt haben, dürfen nun persönliche und haushaltsübliche Gegenstände im Wert von bis zu ₹7,5 Lakh zollfrei einführen, was die Rückführungskosten für multinationale Mitarbeiter deutlich senkt.
Der wohl bedeutendste Wandel ist jedoch prozedural: Einreisende müssen künftig eine einzige digitale Zollanmeldung ausfüllen – integriert in Indiens „Air Suvidha“-Plattform – statt Papierformulare. Behörden versprechen, dass dies die durchschnittlichen Abfertigungszeiten an großen Flughäfen um 30 Prozent verkürzen wird, eine wichtige Verbesserung, während Indien auf ein jährliches Passagieraufkommen von 350 Millionen bis 2028 zusteuert.
Quelle: NDTV Travel
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