
Malaysia hat sein bilaterales Visafreiheitsabkommen mit China nur sechs Wochen nach Inkrafttreten nachjustiert und begrenzt chinesische Reisende nun auf insgesamt 90 visafreie Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Innenminister Saifuddin Nasution erklärte am 12. Februar im Parlament, dass die Einschränkung dazu dient, Missbrauch der Regelung für nicht angemeldete Arbeit im Bau- und Dienstleistungssektor zu verhindern.
Im Rahmen des gegenseitigen Verzichts auf Visa können chinesische Staatsbürger weiterhin bis zu 30 Tage pro Besuch visafrei nach Malaysia einreisen. Wiederholte Einreisen, die insgesamt 90 Tage überschreiten, werden jedoch abgelehnt. Diese Regelung orientiert sich an den kumulativen Beschränkungen des Schengen-Raums und steht im Gegensatz zu den großzügigeren Regelungen für einige ASEAN-Staaten.
Auswirkungen: Reiseveranstalter erwarten kaum Beeinträchtigungen im Freizeitverkehr, doch Projektauftragnehmer, die chinesische Techniker für kurze Einsätze rotieren lassen, müssen die Aufenthaltszeiten genau überwachen oder Arbeitserlaubnisse einholen. Geschäftsreisende, die gestaffelte Baustellenbesuche absolvieren, müssen ebenfalls die rollierende 180-Tage-Frist berücksichtigen.
Dieser Schritt verdeutlicht einen regionalen Trend: Länder, die auf chinesische Tourismuseinnahmen angewiesen sind, verschärfen gleichzeitig die Kontrollen, um ihre lokalen Arbeitsmärkte zu schützen. Unternehmen sollten mit verstärkter Prüfung des Reisegrundes bei der Einreise nach Malaysia rechnen und entsprechende Nachweise wie Rückflugtickets, Hotelbuchungen oder Einladungsschreiben bereithalten.
Im Rahmen des gegenseitigen Verzichts auf Visa können chinesische Staatsbürger weiterhin bis zu 30 Tage pro Besuch visafrei nach Malaysia einreisen. Wiederholte Einreisen, die insgesamt 90 Tage überschreiten, werden jedoch abgelehnt. Diese Regelung orientiert sich an den kumulativen Beschränkungen des Schengen-Raums und steht im Gegensatz zu den großzügigeren Regelungen für einige ASEAN-Staaten.
Auswirkungen: Reiseveranstalter erwarten kaum Beeinträchtigungen im Freizeitverkehr, doch Projektauftragnehmer, die chinesische Techniker für kurze Einsätze rotieren lassen, müssen die Aufenthaltszeiten genau überwachen oder Arbeitserlaubnisse einholen. Geschäftsreisende, die gestaffelte Baustellenbesuche absolvieren, müssen ebenfalls die rollierende 180-Tage-Frist berücksichtigen.
Dieser Schritt verdeutlicht einen regionalen Trend: Länder, die auf chinesische Tourismuseinnahmen angewiesen sind, verschärfen gleichzeitig die Kontrollen, um ihre lokalen Arbeitsmärkte zu schützen. Unternehmen sollten mit verstärkter Prüfung des Reisegrundes bei der Einreise nach Malaysia rechnen und entsprechende Nachweise wie Rückflugtickets, Hotelbuchungen oder Einladungsschreiben bereithalten.
Quelle: South China Morning Post