
The Times hat Brancheninformationen erhalten, die bestätigen, dass ab dem 25. Februar 2026 doppelte britische Staatsbürger, die einen Flug ins Vereinigte Königreich antreten, entweder einen gültigen britischen Reisepass oder einen ausländischen Reisepass mit einem Certificate of Entitlement to the Right of Abode vorlegen müssen. Diese Regelung, die erstmals 2024 im Rahmen der Vorbereitung auf das elektronische Reisegenehmigungssystem vorgestellt wurde, wird nun in die Betriebsvorschriften der Fluggesellschaften aufgenommen. Airlines wie Ryanair, British Airways und Emirates geben an, dass ihre Systeme den Check-in automatisch blockieren, wenn ein Passagier die britische Staatsangehörigkeit angibt, das vorgelegte Reisedokument jedoch kein britischer Reisepass ist.
Die Änderung schließt eine langjährige Lücke, die es vielen Doppelstaatlern – insbesondere Australiern, Neuseeländern und Südafrikanern mit britischer Abstammung – erlaubte, problemlos mit ihrem ausländischen Pass zu reisen. Im Rahmen des digitalen Grenzmodells unterbricht diese Praxis die Datenkette, die zur Überprüfung des Status eines Reisenden vor der Ankunft erforderlich ist. Für die Fluggesellschaften drohen bei Nichteinhaltung Strafen von bis zu 5.000 Pfund pro Passagier sowie mögliche Aussetzungen von Streckenlizenzen bei wiederholten Verstößen.
Besonders betroffen sind Familien mit Kindern, da Minderjährige oft nur den nicht-britischen Pass ihres Geburtslandes besitzen. Das Innenministerium betont, dass die Regelung breit kommuniziert wurde, doch Reisebüros berichten von einem Anstieg hektischer Anfragen und kurzfristiger Passanträge.
Globale Mobilitätsteams sollten die Gruppen der Entsandten auf Doppelstaatler überprüfen und zusätzliche Zeit für Passverlängerungen oder Anträge auf das Certificate of Entitlement (Gebühr: 589 Pfund) einplanen. Notfallreisedokumente können bei Bedarf ausgestellt werden, sind jedoch nur für eine einzelne Reise gültig und dürfen nicht für Weiterreisen im EU-Schengen-Raum verwendet werden.
Die Änderung schließt eine langjährige Lücke, die es vielen Doppelstaatlern – insbesondere Australiern, Neuseeländern und Südafrikanern mit britischer Abstammung – erlaubte, problemlos mit ihrem ausländischen Pass zu reisen. Im Rahmen des digitalen Grenzmodells unterbricht diese Praxis die Datenkette, die zur Überprüfung des Status eines Reisenden vor der Ankunft erforderlich ist. Für die Fluggesellschaften drohen bei Nichteinhaltung Strafen von bis zu 5.000 Pfund pro Passagier sowie mögliche Aussetzungen von Streckenlizenzen bei wiederholten Verstößen.
Besonders betroffen sind Familien mit Kindern, da Minderjährige oft nur den nicht-britischen Pass ihres Geburtslandes besitzen. Das Innenministerium betont, dass die Regelung breit kommuniziert wurde, doch Reisebüros berichten von einem Anstieg hektischer Anfragen und kurzfristiger Passanträge.
Globale Mobilitätsteams sollten die Gruppen der Entsandten auf Doppelstaatler überprüfen und zusätzliche Zeit für Passverlängerungen oder Anträge auf das Certificate of Entitlement (Gebühr: 589 Pfund) einplanen. Notfallreisedokumente können bei Bedarf ausgestellt werden, sind jedoch nur für eine einzelne Reise gültig und dürfen nicht für Weiterreisen im EU-Schengen-Raum verwendet werden.
Quelle: The Times
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