
Das Umzugsunternehmen Crown World Mobility warnt seine Kunden, dass die bisher informelle Übergangsfrist, in der Fluggesellschaften Passagiere mit Ziel Großbritannien auch ohne bestätigte elektronische Reisegenehmigung (ETA) an Bord lassen konnten, am 25. Februar 2026 endet. Laut einem Bericht für die Library des britischen Unterhauses haben die Fluggesellschaften ihre Abflugkontrollsysteme aufgerüstet, um in Echtzeit „Reisegenehmigungen“ von der Grenzschutzbehörde Border Force zu erhalten. Ab nächster Woche müssen die Check-in-Mitarbeiter die Reisepässe scannen und eine gültige ETA überprüfen, andernfalls drohen sofortige finanzielle Sanktionen.
Diese Regelung betrifft besonders britische Doppelstaatsbürger, die bisher mit einem ausländischen Pass gereist sind. Sie sind nicht berechtigt, eine ETA zu beantragen, weshalb das System eine „kein Eintrag gefunden“-Meldung ausgibt, sofern sie keinen britischen oder irischen Pass vorlegen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter für kurzfristige Projekte entsenden, müssen daher sowohl den ETA-Status für Staatsangehörige ohne Visumspflicht als auch die korrekten Pässe bei Doppelstaatlern überprüfen.
Crown empfiehlt Geschäftsreisemanagern, mindestens 72 Stunden für die ETA-Genehmigung in die Reiseplanung einzukalkulieren und die Online-Buchungssysteme so zu aktualisieren, dass Reisen ohne ETA-Referenznummer nicht abgeschlossen werden können. Unternehmen überprüfen zudem ihre Fürsorgepflicht: Wird einem Mitarbeiter im Ausland das Boarding verweigert, können die Kosten für alternative Flüge und Unterkünfte erheblich sein.
Angesichts der ab April erweiterten biometrischen Kontrollen im Schengen-Ein- und Ausreisesystem sowie verschärfter eTA-Prüfungen in Kanada erhöht die harte Frist in Großbritannien die Compliance-Anforderungen weiter. Mobility-Teams sollten klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen verbreiten und den Sammelankauf von Firmenkreditkarten für ETA-Gebühren in Betracht ziehen, um Verzögerungen bei der Kostenerstattung zu vermeiden.
Diese Regelung betrifft besonders britische Doppelstaatsbürger, die bisher mit einem ausländischen Pass gereist sind. Sie sind nicht berechtigt, eine ETA zu beantragen, weshalb das System eine „kein Eintrag gefunden“-Meldung ausgibt, sofern sie keinen britischen oder irischen Pass vorlegen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter für kurzfristige Projekte entsenden, müssen daher sowohl den ETA-Status für Staatsangehörige ohne Visumspflicht als auch die korrekten Pässe bei Doppelstaatlern überprüfen.
Crown empfiehlt Geschäftsreisemanagern, mindestens 72 Stunden für die ETA-Genehmigung in die Reiseplanung einzukalkulieren und die Online-Buchungssysteme so zu aktualisieren, dass Reisen ohne ETA-Referenznummer nicht abgeschlossen werden können. Unternehmen überprüfen zudem ihre Fürsorgepflicht: Wird einem Mitarbeiter im Ausland das Boarding verweigert, können die Kosten für alternative Flüge und Unterkünfte erheblich sein.
Angesichts der ab April erweiterten biometrischen Kontrollen im Schengen-Ein- und Ausreisesystem sowie verschärfter eTA-Prüfungen in Kanada erhöht die harte Frist in Großbritannien die Compliance-Anforderungen weiter. Mobility-Teams sollten klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen verbreiten und den Sammelankauf von Firmenkreditkarten für ETA-Gebühren in Betracht ziehen, um Verzögerungen bei der Kostenerstattung zu vermeiden.
Quelle: Crown World Mobility
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