
Während die italienische Regierung die Durchführungsbestimmungen für ihr neues Migrations- und internationalen Schutzdekret vorbereitet, hat der nationale Beauftragte für Kindheit und Jugend NGOs und lokale Behörden beruhigt: Der Schutz unbegleiteter ausländischer Minderjähriger bleibt gewährleistet. Marina Terragni erklärte am 18. Februar 2026, dass die strengeren Maßnahmen gegen irreguläre Migration – darunter kürzere Fristen für die Inhaftierung Erwachsener und beschleunigte Abschiebungsverfahren – Minderjährige von einer beschleunigten Rückführung ausnehmen.
Italien beherbergt derzeit etwa 17.000 unbegleitete Minderjährige, von denen 80 % zwischen 16 und 17 Jahre alt sind und 90 % Jungen. Nach geltendem Recht profitieren sie von der „amministrativa di proseguimento“, einem speziellen Aufenthaltsstatus, der Unterkunft, Schulbildung und Vormundschaft bis zum 21. Lebensjahr sichert. Terragni bestätigte, dass dieser Status erhalten bleibt, allerdings werden die Berichtspflichten für Sozialdienste verschärft: Integrationsschritte müssen künftig innerhalb von 19 statt 21 Tagen dokumentiert werden.
Ein möglicher Streitpunkt ist der Vorschlag des Dekrets, die Zuständigkeit für die begleitete freiwillige Rückkehr von Jugendgerichten auf die Präfekturen zu übertragen. Der Beauftragte räumte die Bedenken von Juristen ein, betonte jedoch, dass Rückführungen weiterhin freiwillig und nur mit vorheriger Zustimmung der Jugendrichter erfolgen, was die gerichtliche Kontrolle sicherstellt.
Für internationale Unternehmen, die CSR-Projekte finanzieren oder Aufnahmeeinrichtungen betreiben, beseitigt die Erklärung vorerst Unsicherheiten bezüglich Personal und Genehmigungen. Praktiker warnen jedoch, dass die bis April erwarteten Umsetzungsrichtlinien noch Änderungen bei Finanzierungsquellen und Berichtsvorlagen bringen könnten.
Italien beherbergt derzeit etwa 17.000 unbegleitete Minderjährige, von denen 80 % zwischen 16 und 17 Jahre alt sind und 90 % Jungen. Nach geltendem Recht profitieren sie von der „amministrativa di proseguimento“, einem speziellen Aufenthaltsstatus, der Unterkunft, Schulbildung und Vormundschaft bis zum 21. Lebensjahr sichert. Terragni bestätigte, dass dieser Status erhalten bleibt, allerdings werden die Berichtspflichten für Sozialdienste verschärft: Integrationsschritte müssen künftig innerhalb von 19 statt 21 Tagen dokumentiert werden.
Ein möglicher Streitpunkt ist der Vorschlag des Dekrets, die Zuständigkeit für die begleitete freiwillige Rückkehr von Jugendgerichten auf die Präfekturen zu übertragen. Der Beauftragte räumte die Bedenken von Juristen ein, betonte jedoch, dass Rückführungen weiterhin freiwillig und nur mit vorheriger Zustimmung der Jugendrichter erfolgen, was die gerichtliche Kontrolle sicherstellt.
Für internationale Unternehmen, die CSR-Projekte finanzieren oder Aufnahmeeinrichtungen betreiben, beseitigt die Erklärung vorerst Unsicherheiten bezüglich Personal und Genehmigungen. Praktiker warnen jedoch, dass die bis April erwarteten Umsetzungsrichtlinien noch Änderungen bei Finanzierungsquellen und Berichtsvorlagen bringen könnten.
Quelle: ANSA English