
Die Schweiz hat die überarbeitete EU-Verordnung 2018/1806 offiziell umgesetzt und damit den Mechanismus gestärkt, der es den Schengen-Staaten ermöglicht, kurzfristig wieder Visa für Drittstaaten einzuführen. Der Bundesrat genehmigte die Maßnahme am 5. Dezember 2025, indem er die Auslösegrenze für einen Anstieg illegaler Aufenthalte von 50 % auf 30 % senkte und neue Gründe wie Sicherheitsbedrohungen, Instrumentalisierung von Migranten und Menschenrechtsverletzungen hinzufügte. Praktisch bedeutet dies, dass die Schweizer Behörden nun flexibler eine EU-weite Aussetzung – zunächst für 12 Monate – beantragen können, wenn die Asylanträge aus einem visafreien Land stark ansteigen oder die Rückkehrkooperation sich verschlechtert. Damit stellt sich Bern auf eine härtere Linie wie Brüssel nach jüngsten Streitigkeiten über Überziehungen aus den Westbalkan- und Karibikstaaten ein. Für Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Visafreie Regelungen, die bisher als stabil galten, können sich schnell ändern. Unternehmen sollten die Mitteilungen des SEM und der EU zu Frühwarnindikatoren genau verfolgen und bereit sein, Entsandte und Vielreisende kurzfristig auf visapflichtige Verfahren umzustellen. Geschäftsreisende aus visafreien Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten bei Asylanträgen (z. B. einige lateinamerikanische und pazifische Staaten) könnten als Erste betroffen sein. Die Politik unterstreicht zudem die Verpflichtung der Schweiz, „Schengen-kompatibel“ zu bleiben, trotz wachsender innenpolitischer Forderungen nach einseitigen Einwanderungskontrollen. Jede Abweichung von den EU-Normen würde den Zugang zu den Schengen-Datensystemen gefährden – ein entscheidender Faktor für Grenzsicherheit und Geschäftsreisen gleichermaßen.
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