
Am 18. Februar hat der Schweizer Bundesrat eine dreimonatige öffentliche Konsultation zur neuen nationalen Eurodac-Verordnung gestartet – der rechtlichen Grundlage, die das Land benötigt, um den überarbeiteten Migrations- und Asylpakt der EU umzusetzen. Eurodac, die EU-Fingerabdruckdatenbank für Asylsuchende und irreguläre Grenzübertritte, wird erweitert und umfasst künftig auch Gesichtsaufnahmen, biografische Daten und Visainformationen. Als Schengen-Anrainerstaat muss die Schweiz diese Erweiterung übernehmen, um weiterhin Zugang zum System zu behalten.
Für Mobilitäts- und Compliance-Manager stehen viel auf dem Spiel. Ab Juni 2026 können Visa-Ausstellungsbehörden – darunter Schweizer Konsulate weltweit – Eurodac vor der Erteilung von Kurzaufenthalts- (Typ C) oder Langaufenthaltsvisa (Typ D) abfragen. Die Abfrage zeigt frühere Asylanträge oder Überziehungen im gesamten Schengen-Raum an, was es Bewerbern mit negativer Migrationshistorie erschwert, Schweizer Bewilligungen zu erhalten. Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, sollten daher frühzeitig die Reisehistorie prüfen, um kurzfristige Ablehnungen zu vermeiden.
Die Verordnung gewährt zudem Schweizer Polizei und Grenzwächtern automatisierten Zugriff auf Eurodac für Ermittlungen bei schweren Straftaten und verschärft so die Kontrolle gegen Dokumentenfälschungen an den Flughäfen Zürich und Genf. Datenschutzbestimmungen schreiben vor, dass biometrische Daten nach zehn Jahren oder sofort nach Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft gelöscht werden – ein Zugeständnis, das das Parlament zum Schutz der Privatsphäre durchgesetzt hat, um Kritik an Massenüberwachung zu dämpfen.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen. Eine „Light“-Version wird am 12. Juni 2026 in Betrieb genommen, damit Schweizer Botschaften vor dem Sommeransturm auf Visa mit der EU-Plattform verbunden sind. Das vollumfängliche System – inklusive Zugriff für Strafverfolgungsbehörden und Sanktionen für Beförderer von unerlaubt eingereisten Personen – ist für Ende 2027 geplant. Unternehmen, die Mitarbeitende entsenden, sollten während der Umstellungsphase mit längeren Wartezeiten für Visa-Termine rechnen, insbesondere bei komplexen Reiseverläufen.
Für Mobilitäts- und Compliance-Manager stehen viel auf dem Spiel. Ab Juni 2026 können Visa-Ausstellungsbehörden – darunter Schweizer Konsulate weltweit – Eurodac vor der Erteilung von Kurzaufenthalts- (Typ C) oder Langaufenthaltsvisa (Typ D) abfragen. Die Abfrage zeigt frühere Asylanträge oder Überziehungen im gesamten Schengen-Raum an, was es Bewerbern mit negativer Migrationshistorie erschwert, Schweizer Bewilligungen zu erhalten. Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, sollten daher frühzeitig die Reisehistorie prüfen, um kurzfristige Ablehnungen zu vermeiden.
Die Verordnung gewährt zudem Schweizer Polizei und Grenzwächtern automatisierten Zugriff auf Eurodac für Ermittlungen bei schweren Straftaten und verschärft so die Kontrolle gegen Dokumentenfälschungen an den Flughäfen Zürich und Genf. Datenschutzbestimmungen schreiben vor, dass biometrische Daten nach zehn Jahren oder sofort nach Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft gelöscht werden – ein Zugeständnis, das das Parlament zum Schutz der Privatsphäre durchgesetzt hat, um Kritik an Massenüberwachung zu dämpfen.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen. Eine „Light“-Version wird am 12. Juni 2026 in Betrieb genommen, damit Schweizer Botschaften vor dem Sommeransturm auf Visa mit der EU-Plattform verbunden sind. Das vollumfängliche System – inklusive Zugriff für Strafverfolgungsbehörden und Sanktionen für Beförderer von unerlaubt eingereisten Personen – ist für Ende 2027 geplant. Unternehmen, die Mitarbeitende entsenden, sollten während der Umstellungsphase mit längeren Wartezeiten für Visa-Termine rechnen, insbesondere bei komplexen Reiseverläufen.
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