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EU-Ein- und Ausreisesystem tritt in Endphase ein – Was die Frist im April für Reisende in die Schweiz bedeutet

Feb. 21, 2026
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EU-Ein- und Ausreisesystem tritt in Endphase ein – Was die Frist im April für Reisende in die Schweiz bedeutet
Das hochmoderne Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union ist in seine verpflichtende Phase eingetreten, und die Schweiz – eines von 29 teilnehmenden Schengen- und assoziierten Staaten – arbeitet mit Hochdruck daran, die endgültige Frist am 10. April 2026 einzuhalten. Ein ausführliches Briefing, das am 20. Februar vom Fachmagazin Travel and Tour World veröffentlicht wurde, zeigt, wie das System bereits die Grenzerfahrungen von Madrid bis Zürich verändert.

Für die Schweiz hat die Abfertigungsgeschwindigkeit oberste Priorität. Der Flughafen Zürich, der 2025 über 31 Millionen Passagiere abfertigte, erweitert seine biometrischen Kontrollbereiche für Drittstaatsangehörige und stellt 120 zusätzliche Grenzsicherheitsmitarbeiter ein, um die mehrstündigen Warteschlangen zu vermeiden, die Anfang des Monats in Spanien und Griechenland auftraten. Basel-Mulhouse testet „Express“-Spuren für Kreuzfahrtreisende, die per Bus ankommen, während Genf Handscanner für Fingerabdrücke eingeführt hat, damit die Beamten die Kontrollstellen verlassen und Rückstaus manuell abbauen können, wenn die automatischen Tore ausfallen.

EU-Ein- und Ausreisesystem tritt in Endphase ein – Was die Frist im April für Reisende in die Schweiz bedeutet


Im Rahmen des EES müssen alle Besucher aus Nicht-EU/EFTA-Ländern – darunter britische, amerikanische und australische Geschäftsreisende – eine einmalige Registrierung von Gesicht und Fingerabdrücken absolvieren. Die Daten werden in Echtzeit zwischen allen 29 Staaten ausgetauscht und markieren sofort Personen, die die Schengen-Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen überschritten haben. Die Schweizer Polizei berichtet, dass das System seit Oktober bereits 1.200 Fälle von Überziehungen erfasst hat, viele davon im Zusammenhang mit Saisonarbeit im Gastgewerbe.

Schweizer Firmenreisemanager werden angewiesen, ihre Mitarbeiter über die praktischen Abläufe zu informieren: Erstnutzer des EES sollten bis zu zwei Stunden an der Passkontrolle einplanen; Doppelstaatsbürger sollten mit ihrem EU-Pass reisen, um die Registrierung zu umgehen; und Inhaber von Langzeitvisa sind zwar ausgenommen, müssen aber einen Wohnsitznachweis mitführen. Fluggesellschaften, die die Schweiz anfliegen, haben ihre Check-in-Prozesse aktualisiert und weisen darauf hin, dass ein gültiges Boarding-Ticket keinen Einlass garantiert, wenn die biometrische Registrierung fehlschlägt.

Mit Blick auf die Zukunft sehen die Schweizer Behörden im EES den Weg zu einer vollständig papierlosen Grenzkontrolle. Ab Ende 2026 wird ETIAS eine Vorabprüfung hinzufügen; bis 2028 hofft man, Zollanmeldungen und Impfnachweise in dieselbe digitale Brieftasche zu integrieren. Für Reisende lautet die Botschaft klar: Die Ära des passiven Passstempels ist vorbei – die Schweizer Grenze ist jetzt eine Live-Datenbank.
Quelle: Travel and Tour World

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