
Die Schweiz hat einen wichtigen Schritt unternommen, um ihr Migrationskontrollinstrumentarium mit dem der Europäischen Union zu synchronisieren. Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat eine dreimonatige öffentliche Konsultation zu einem Entwurf der nationalen Eurodac-Verordnung eröffnet. Eurodac ist die erweiterte biometrische Datenbank der EU für Asylsuchende und irreguläre Grenzübertritte; da die Schweiz mit Schengen/Dublin assoziiert ist, muss sie die neuen Regeln übernehmen, um den vollen Zugang zum System zu behalten.
Die Verordnung würde den Schweizer Behörden nicht nur Zugriff auf Fingerabdrücke gewähren – wie bisher –, sondern auch auf Gesichtsaufnahmen, vollständige biografische Daten sowie Informationen aus Visa- und Reisegenehmigungssystemen. Der Anwendungsbereich von Eurodac wird auf Personen ausgeweitet, die sich irregulär irgendwo im Schengen-Raum aufhalten, nicht nur auf Asylbewerber. Die Datenbank soll in zwei Phasen ab Juni 2026 in Betrieb genommen werden, und der Verordnungsentwurf bündelt alle notwendigen rechtlichen Anpassungen in der Schweiz in einem einzigen Instrument, um Rechtssicherheit für Kantonspolizeien, Grenzwächter und Visaabteilungen im Ausland zu schaffen.
Für Programme zur Mobilität von Unternehmensmitarbeitern wird die größte operative Auswirkung bei der Beantragung von Arbeits- und Visumserlaubnissen außerhalb der Schweiz zu spüren sein. Konsularbeamte können die biometrischen Daten der Antragsteller mit dem gesamten Schengen-Raum abgleichen, was es deutlich erschwert, frühere Überziehungen oder Asylanträge an anderer Stelle zu verschleiern. Unternehmen, die Mitarbeiter in mehreren europäischen Ländern einsetzen, müssen daher die Reisehistorien ihrer Angestellten vor Antragstellung sorgfältig prüfen.
Die Konsultation läuft bis zum 25. Mai 2026, danach will die Regierung die Verordnung finalisieren, damit sie vor der zweiten Umsetzungsphase von Eurodac noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Personal- und Global-Mobility-Manager sind aufgerufen, den Entwurf zu prüfen und Rückmeldungen zu geben – insbesondere zu Datenschutzmaßnahmen und erwarteten Bearbeitungszeiten –, um sicherzustellen, dass die endgültigen Regeln die richtige Balance zwischen Sicherheit und Komfort für Geschäftsreisende finden.
Die Verordnung würde den Schweizer Behörden nicht nur Zugriff auf Fingerabdrücke gewähren – wie bisher –, sondern auch auf Gesichtsaufnahmen, vollständige biografische Daten sowie Informationen aus Visa- und Reisegenehmigungssystemen. Der Anwendungsbereich von Eurodac wird auf Personen ausgeweitet, die sich irregulär irgendwo im Schengen-Raum aufhalten, nicht nur auf Asylbewerber. Die Datenbank soll in zwei Phasen ab Juni 2026 in Betrieb genommen werden, und der Verordnungsentwurf bündelt alle notwendigen rechtlichen Anpassungen in der Schweiz in einem einzigen Instrument, um Rechtssicherheit für Kantonspolizeien, Grenzwächter und Visaabteilungen im Ausland zu schaffen.
Für Programme zur Mobilität von Unternehmensmitarbeitern wird die größte operative Auswirkung bei der Beantragung von Arbeits- und Visumserlaubnissen außerhalb der Schweiz zu spüren sein. Konsularbeamte können die biometrischen Daten der Antragsteller mit dem gesamten Schengen-Raum abgleichen, was es deutlich erschwert, frühere Überziehungen oder Asylanträge an anderer Stelle zu verschleiern. Unternehmen, die Mitarbeiter in mehreren europäischen Ländern einsetzen, müssen daher die Reisehistorien ihrer Angestellten vor Antragstellung sorgfältig prüfen.
Die Konsultation läuft bis zum 25. Mai 2026, danach will die Regierung die Verordnung finalisieren, damit sie vor der zweiten Umsetzungsphase von Eurodac noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Personal- und Global-Mobility-Manager sind aufgerufen, den Entwurf zu prüfen und Rückmeldungen zu geben – insbesondere zu Datenschutzmaßnahmen und erwarteten Bearbeitungszeiten –, um sicherzustellen, dass die endgültigen Regeln die richtige Balance zwischen Sicherheit und Komfort für Geschäftsreisende finden.