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Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Israel

März 1, 2026
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Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Israel
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz hat am 28. Februar seine Reisehinweise verschärft und empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, bis auf Weiteres auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen nach Israel zu verzichten. Die Mitteilung erfolgte, nachdem Israel aufgrund nächtlicher Raketenangriffe im Zusammenhang mit dem Iran-Konflikt den landesweiten Ausnahmezustand ausgerufen hatte. Das EDA hatte bereits von Reisen in den Iran abgeraten; die Aufnahme Israels in die Warnliste spiegelt die sich rapide verschlechternde Sicherheitslage für Schweizer Staatsangehörige wider.

Im farbcodierten Warnsystem der Schweiz wird Israel nun in die rote Kategorie „Reisen unbedingt vermeiden“ eingestuft. Das Ministerium warnt, dass kommerzielle Ausreisemöglichkeiten ohne Vorankündigung knapp werden könnten, und rät Schweizerinnen und Schweizern sowie Besuchern, die das Land verlassen möchten, verfügbare Flüge umgehend zu nutzen. Wer bleibt, muss sich in der Travel Admin-App registrieren, Ausweispapiere bereithalten und Notfallpläne, einschließlich sicherer Rückzugsorte, vorbereiten. Die Anordnung hat rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen: Viele Schweizer Firmenversicherungen erlöschen, wenn Mitarbeitende gegen offizielle Reisehinweise reisen.

Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Israel


Daher mussten internationale Personalabteilungen geplante Einsätze stoppen und für Mitarbeitende in Tel Aviv oder Haifa vorübergehende Homeoffice-Lösungen prüfen. Mobilitätsanbieter berichten von einem sprunghaften Anstieg an Anfragen zu Notunterkünften und kurzfristigen Evakuierungsflügen wenige Stunden nach Bekanntgabe der Warnung. Reisebüros verzeichneten eine Welle von Stornierungen für Osterreisen nach Israel und dem benachbarten Jordanien. Nach Schweizer Konsumentenschutzgesetz haben Pauschalreisende Anspruch auf volle Rückerstattung, wenn das Reiseziel unsicher wird; Individualreisende sind hingegen auf Kulanz von Fluggesellschaften oder Hotels angewiesen, sofern sie keine „Stornierung aus beliebigem Grund“-Versicherung abgeschlossen haben.

Das EDA betont, dass konsularische Hilfe in aktiven Kampfgebieten nicht garantiert werden kann und die private Evakuierung in der Verantwortung jedes Reisenden liegt. Branchenbeobachter heben hervor, dass die Schweiz selten pauschale Reisewarnungen ausspricht; die letzte vergleichbare rote Warnung für einen wichtigen Wirtschaftspartner gab es bei der Explosion im Hafen von Beirut 2020. Die aktuelle Israel-Warnung unterstreicht die zunehmende geopolitische Fragilität in der Planung von Geschäftsreisen und dürfte die Nachfrage nach Echtzeit-Risikoinformationen bei Schweizer Unternehmen mit Nahost-Bezug weiter ankurbeln.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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