
Die Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll- und Hafensicherheit (ICP) bestätigte am 1. April, dass die einmonatige Kulanzfrist, die Inhabern abgelaufener Aufenthaltsvisa oder Emirates IDs die Wiedereinreise ohne Strafen ermöglichte, abgelaufen ist. Ab dem 1. April gelten wieder die üblichen Strafen bei Überziehung des Aufenthalts und die Wiedereinreise wird verweigert, sofern kein gültiges Aufenthalts- oder Einreisevisum vorliegt. Die seit dem 28. Februar geltende vorübergehende Ausnahmeregelung war eine humanitäre Reaktion auf massenhafte Flugausfälle im Zusammenhang mit dem Golfkonflikt. Mit ihrem Ende gilt wieder die reguläre 30-tägige Frist für medizinische Tests bei neuen Genehmigungen sowie die Fristen für die biometrische Erfassung. Personalabteilungen müssen daher ihre Mobilisierungspläne anpassen: Mitarbeitende, die sich über den 31. März hinaus im Ausland aufhielten, benötigen nun neue Einreisevisa, was die Starttermine um zwei bis drei Wochen verzögern kann. Einwanderungsberater empfehlen eine sofortige Überprüfung der Visagültigkeit und Reisepläne der Entsandten. Unternehmen, die auf die Kulanzfrist gesetzt haben, um die Rückkehr der Belegschaft zu staffeln, sollten Notfallpläne für Personalengpässe oder Homeoffice-Regelungen vorbereiten, bis neue Einreisegenehmigungen vorliegen. Die ICP betonte, dass künftige Ausnahmen, falls erforderlich, ausschließlich über offizielle Kanäle kommuniziert werden.
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