
Der letzte Tag im März markiert das Ende der außergewöhnlichen, einmonatigen Visumsamnestie der Vereinigten Arabischen Emirate, die es Bewohnern mit abgelaufenen Einreisegenehmigungen ermöglichte, ohne Strafen oder neue Formalitäten zurückzukehren, wenn sie im Ausland gestrandet waren. Die am 28. Februar eingeführte Regelung war eine humanitäre Hilfe für schätzungsweise 180.000 Expats, die aufgrund plötzlicher Flugstreichungen außerhalb des Landes festsaßen. Fluggesellschaften kämpften in den letzten 72 Stunden mit Kapazitätserweiterungen, und in Dubai ansässige Einwanderungsanwälte arbeiteten rund um die Uhr, um „Rückkehr-vor-Midnight“-Schreiben für ihre Klienten auszustellen. Wer es nicht schafft, vor 23:59 Uhr GST am 31. März zu landen, muss nun einen neuen Antrag auf eine Einreisegenehmigung stellen und kann bei der Rückkehr mit täglichen Überziehungsstrafen rechnen. Arbeitgeber wurden ebenfalls gewarnt, dass Arbeitsverträge von Mitarbeitern, die nicht rechtzeitig zurückkehren, gemäß den Regeln des Ministeriums für Humanressourcen automatisch ausgesetzt werden könnten. Die Generaldirektion für Aufenthalt und Ausländerangelegenheiten (GDRFA) bestätigte, dass keine pauschale Verlängerung gewährt wird. Fluggesellschaften wie Emirates, Etihad und flydubai berichten weiterhin von langen Warteschlangen bei Umbuchungen, da die Flugrouten über den europäischen und nordamerikanischen Luftraum stark eingeschränkt sind, was viele Reisende zu Umwegen über Indien, Oman oder Ägypten zwingt. Für globale Mobilitätsmanager bedeutet das Ende der Kulanzfrist die Wiederaufnahme der regulären Compliance-Anforderungen: Sponsoren müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei Ankunft ein gültiges, nicht abgelaufenes Aufenthaltsvisum besitzen, Angehörige müssen mit aktiven Visa einreisen, und zukünftige Flugausfälle aufgrund höherer Gewalt erfordern individuelle Anträge statt automatischer Ausnahmen. Unternehmen wird empfohlen, die Reisendenlisten zu überprüfen und im April mit dringenden Erneuerungen der Einreisegenehmigungen zu rechnen.
Quelle: Travel and Tour World
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