
In Tschechien gelten auch zu Ostern wieder Fahrverbote für schwere Lkw: Am Ostermontag, dem 6. April, dürfen Lastwagen über 7,5 Tonnen – beziehungsweise über 3,5 Tonnen mit Anhänger – zwischen 13:00 und 22:00 Uhr keine Autobahnen, Schnellstraßen oder Bundesstraßen der ersten Klasse befahren. Das im europäischen Lkw-Verkehrskalender veröffentlichte Verbot entspricht den Regelungen in Österreich und Deutschland und soll die Straßen für den Pkw-Verkehr während der Feiertage freihalten. Ausnahmen gelten für Kühltransporte, lebende Tiere und intermodale Transporte zu Bahnterminals. Das Verkehrsministerium weist jedoch darauf hin, dass die entsprechenden Befreiungsdokumente stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Die Polizei verhängt bei Verstößen Bußgelder ab 5.000 CZK direkt vor Ort, die in Verwaltungsverfahren bis zu 30.000 CZK steigen können. Mobilitätsmanager, die Umzüge oder zeitkritische Projekttransporte in tschechische Industrieparks koordinieren, sollten daher Ankünfte vor 13:00 Uhr planen oder bis nach der Sperrzeit verschieben. Lageranbieter in der Umgebung von Prag und Brünn bieten vergünstigte Abstellflächen an, damit ausländische Lkw die Sperrzeit abseits der Autobahnen abwarten können. Das Osterfahrverbot betrifft auch Umzugsunternehmen, die Expatriates betreuen; Zollagenten empfehlen, die Gültigkeit der T1-Transitdokumente während der neunstündigen Pause sicherzustellen. Ähnliche Fahrverbote gelten zudem am 8. Mai (Tag des Sieges) und am 5. Juli (Tag der Heiligen Kyrill und Method).
Quelle: nakordoni.eu
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