
Diese Woche tritt eine grundlegende Umstrukturierung des tschechischen Asylunterstützungssystems in Kraft, nachdem das Innenministerium stillschweigend EU-geförderte Rechtsberatungsprojekte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingestellt hat. Stattdessen hat der Staat eine neue Ausschreibung über mehr als 23 Millionen CZK für eine einzelne kommerzielle Anwaltskanzlei veröffentlicht, die Beratung in Aufnahme- und Abschiebezentren übernehmen soll. Bisher konnten Asylbewerber entweder die Anwälte der NGOs konsultieren – deren Arbeit zu 75 % aus dem EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert wurde – oder direkt vom Ministerium beauftragte Anwälte. In den letzten zwei Jahren kostete die NGO-Option den Steuerzahler rund 5,5 Millionen CZK, während der Vertrag mit der Privatwirtschaft 22,8 Millionen CZK betrug. Kritiker bemängeln, dass der Wechsel zu dem teureren Modell wenig wirtschaftlich ist und die unabhängige Kontrolle von Asylentscheidungen schwächt. Menschenrechtsorganisationen wie die Organisation für Flüchtlingshilfe (OPU) warnen, dass der Zugang weiter eingeschränkt wird, da NGO-Mitarbeiter künftig nur mit einer unterschriebenen Vollmacht die Einrichtungen betreten dürfen – ein Dokument, das viele Neuankömmlinge vor ihrem ersten Interview nicht vorlegen können. Das Büro des öffentlichen Rechtsbeistands bezeichnete den Schritt als „nicht standardmäßig und unerklärt“ und wies darauf hin, dass das Ministerium weiterhin AMIF-Mittel hätte nutzen können, anstatt auf den nationalen Haushalt zurückzugreifen. Für globale Mobilitätsmanager, die Mitarbeiter im Rahmen von Asyl- oder humanitären Programmen umsiedeln, bedeutet die Änderung längere Vorlaufzeiten und potenziell höhere Kosten für professionelle Rechtsvertretung. Arbeitgeber, die geflüchtete Fachkräfte – etwa syrische IT-Spezialisten oder afghanische Ingenieure – unterstützen, sollten private Anwaltskosten einplanen und sicherstellen, dass Neuankömmlinge vor der Ankunft klare Anweisungen zur Erteilung der Vollmacht erhalten. Das Innenministerium argumentiert, dass die Zusammenlegung der beiden parallelen Systeme die Beschaffung vereinfachen und EU-Mittel „für andere Integrationsmaßnahmen umverteilt“ werden können. Beobachter befürchten jedoch, dass die Politik rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt sein könnte, falls die Ablehnungsquoten bei Asylanträgen steigen. Unternehmen mit CSR-Verpflichtungen zur Einstellung von Geflüchteten könnten alternative Pro-Bono-Netzwerke einbinden oder sich für die Wiedereinführung des NGO-Zugangs einsetzen.
Quelle: Seznam Zprávy
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